Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

getrennt lebend wo Elterngeld beantragen

Frage: getrennt lebend wo Elterngeld beantragen

Alexis76

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, wir sind getrennt lebendes Paar und haben Zwillinge / Gemeinsames Sorgerecht. Für unsere beiden Wohnorte sind verschiedene Elterngeldstellen zuständig. Die Mutter hat einen Antrag in Köln gestellt. Ich würde gerne die 2 Monate komplett mit den Zwillingen verbringen und Elternzeit + Elterngeld beantragen. Ich würde die beiden Monate an dem Wohnort der Mutter verbringen. Hier nun die Fragen Wo muss ich Elterngeld beantragen? An meinem Wohnort oder Wohnort der Mutter+ KInder? Was müsste man noch tun? Muss ich mich für die Zwei Monate Ummelden? Oder reicht eine Bestätigung der Mutter dass ich bei den Kindern wohne und Betreuung übernehme? Vielen Dank im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie müssen sich ummelden und dort dann das Elterngeld beantragen. Liebe Grüße NB


sterntaler82

Beitrag melden

Äh solange du mit den Kindern nicht zusammen wohnst kannst du kein Elterngeld beantragen,


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Er schreibt doch: Will die Zeit am Wohnsitz der Mutter verbringen :-D Also, ist dem Feagesteller bekannt, dass er dazu mit den Kindern in einem Haushalt leben muss...


Alexis76

Beitrag melden

Ja es ist bekannt. Ich muss aber berufsmässig da wohnen bleiben wo ich halt wohne.(Grudsätzlich) Die Frage ist kann man das lösen? Und Wie? Können die kinder in der zeit zu mir ziehen? Das würde ja auch gehen. Oder ich ziehe zu den kindern? Wie formuliert man das bei der Antragsstellung? Danke, Liebe Grüsse


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Mein Partner und ich leben getrennt. Er möchte gern die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Ist es möglich, das Kind in den ersten beiden Lebensmonaten bei ihm zu melden und erst dann als Mutter nach dem Mutterschutz Elterngeld zu beantragen, und das Kind umzumelden? Wenn mein Partner sich h ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...