Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

getrennt lebend wo Elterngeld beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: getrennt lebend wo Elterngeld beantragen

Alexis76

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Sehr geehrte Frau Bader, wir sind getrennt lebendes Paar und haben Zwillinge / Gemeinsames Sorgerecht. Für unsere beiden Wohnorte sind verschiedene Elterngeldstellen zuständig. Die Mutter hat einen Antrag in Köln gestellt. Ich würde gerne die 2 Monate komplett mit den Zwillingen verbringen und Elternzeit + Elterngeld beantragen. Ich würde die beiden Monate an dem Wohnort der Mutter verbringen. Hier nun die Fragen Wo muss ich Elterngeld beantragen? An meinem Wohnort oder Wohnort der Mutter+ KInder? Was müsste man noch tun? Muss ich mich für die Zwei Monate Ummelden? Oder reicht eine Bestätigung der Mutter dass ich bei den Kindern wohne und Betreuung übernehme? Vielen Dank im Vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen sich ummelden und dort dann das Elterngeld beantragen. Liebe Grüße NB


sterntaler82

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Äh solange du mit den Kindern nicht zusammen wohnst kannst du kein Elterngeld beantragen,


Mitglied inaktiv

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Er schreibt doch: Will die Zeit am Wohnsitz der Mutter verbringen :-D Also, ist dem Feagesteller bekannt, dass er dazu mit den Kindern in einem Haushalt leben muss...


Alexis76

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Ja es ist bekannt. Ich muss aber berufsmässig da wohnen bleiben wo ich halt wohne.(Grudsätzlich) Die Frage ist kann man das lösen? Und Wie? Können die kinder in der zeit zu mir ziehen? Das würde ja auch gehen. Oder ich ziehe zu den kindern? Wie formuliert man das bei der Antragsstellung? Danke, Liebe Grüsse


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