Alexis76
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Hallo, Sie müssen sich ummelden und dort dann das Elterngeld beantragen. Liebe Grüße NB
sterntaler82
Äh solange du mit den Kindern nicht zusammen wohnst kannst du kein Elterngeld beantragen,
Mitglied inaktiv
Er schreibt doch: Will die Zeit am Wohnsitz der Mutter verbringen :-D Also, ist dem Feagesteller bekannt, dass er dazu mit den Kindern in einem Haushalt leben muss...
Alexis76
Ja es ist bekannt. Ich muss aber berufsmässig da wohnen bleiben wo ich halt wohne.(Grudsätzlich) Die Frage ist kann man das lösen? Und Wie? Können die kinder in der zeit zu mir ziehen? Das würde ja auch gehen. Oder ich ziehe zu den kindern? Wie formuliert man das bei der Antragsstellung? Danke, Liebe Grüsse
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