-Pippilotta-
Hallo Frau Bader, Mein Partner und ich leben getrennt. Er möchte gern die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Ist es möglich, das Kind in den ersten beiden Lebensmonaten bei ihm zu melden und erst dann als Mutter nach dem Mutterschutz Elterngeld zu beantragen, und das Kind umzumelden? Wenn mein Partner sich hier melden würde, würde er ein Mandat verlieren. Vg
Hallo, dazu sagen die Richtlinien zum BEEG, Ziff. 1.1.1.2.2: Das Kind muss im selben Haushalt wie der Antragsteller leben. Dies ist der Fall, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft hat, in der es betreut wird. Eine „auf Dauer“ an-gelegte häusliche Gemeinschaft bedeutet hier, dass es sich nicht lediglich um eine unbeständige häusliche Gemeinschaft handeln darf, sondern dass das Kind zumindest für die Dauer des Eltern-geldbezuges in häuslicher Gemeinschaft mit dem Elternteil lebt und von diesem betreut wird. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der eine Elternteil für eine bestimmte Zeit – beispielsweise für die Bezugsmonate beim Elterngeld – im Haushalt des anderen Elternteils wohnt und dort das ge-meinsame Kind betreut. Liebe Grüße NB
Car.78
Du bist ja lustig! Dein EG ab Geburt ist gesetzt, Du bekommst nicht beides (EG wird mit Mutterschutzgeld verrechnet). Davon ab kannst Du doch nicht Dein Neugeborenes an- und ummelden wie ein Auto! Er könnte also maximal die ersten beiden Monate mit Dir zusammen EG beziehen, dazu muss er in einem Haushalt mit Dir gemeldet sein.
Mitglied inaktiv
Dein.Baby muss richtig bei deinem EC leben. Ausserdem bekommst du eh Elterngeld ab Geburt, ist gesetzlich so geregelt. Da das Mutterschaftsgeld höher ist, wird das EG damit verrechnet
cube
Nein, das geht nicht und grenzt an Betrug. Denn das Kind wird ja wohl dennoch bei dir leben und nicht dort, wo es gemeldet ist. Wenn dein Partner selbst Anwalt ist (Mandat?) wundert es mich nicht, dass er nicht selbst diese Frage stellen will - aber auch, dass er sich diese nicht selbst beantworten kann. Aber vielleicht bezieht sich "Mandat" auch auf etwas anderes als anwaltliche Tätigkeiten - dann sorry für den "Seitenhieb".
-Pippilotta-
Nein, er ist kein Anwalt. Wir werden alle während seiner Elternzeit großteils in der Wohnung meines Partners sein, da ich im Wochenbett Hilfe benötige und die Nachsorgehebamme nicht bis zu meiner Wohnung fahren kann. Nach den beiden Monaten muss er wieder arbeiten und ich wohne wieder bei mir. Meine komplette Einrichtung und Sachen bleiben natürlich hier, die meines Partners bei sich. Es wäre also eher Betrug, ihn bei mir zu melden für zwei Monate. Das Baby und ich halten uns aber ja tatsächlich bei ihm auf. Das kann ja auch jeder kontrollieren kommen. Ich muss mich nicht ummelden, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, da ich mich nur vorübergehend gesundheitsbedingt bei ihm aufhalte. Dass ich dann nur 10 Monate Elterngeld bekomme ist mir bewusst, danach gehe ich sowieso wieder arbeiten. Darum geht es mir auch nicht, sondern nur darum, ob die Meldung so möglich ist.
Felica
Dann melde dich um. Denn die Voraussetzungen dafür sind ja dann durchaus gegeben. Für EG und auch EZ muss man nun mal mit dem Kind im gleichen Haushalt gemeldet sein. Kannst du auch auf der entsprechenen Seite nachlesen.
Mitglied inaktiv
Du musst auch dort gemeldet sein. Und das Kind natürlich auch....
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