Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld getrennt lebend

Frage: Elterngeld getrennt lebend

-Pippilotta-

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Mein Partner und ich leben getrennt. Er möchte gern die ersten beiden Lebensmonate Elternzeit mit Elterngeldbezug nehmen. Ist es möglich, das Kind in den ersten beiden Lebensmonaten bei ihm zu melden und erst dann als Mutter nach dem Mutterschutz Elterngeld zu beantragen, und das Kind umzumelden? Wenn mein Partner sich hier melden würde, würde er ein Mandat verlieren. Vg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, dazu sagen die Richtlinien zum BEEG, Ziff. 1.1.1.2.2: Das Kind muss im selben Haushalt wie der Antragsteller leben. Dies ist der Fall, wenn es mit ihm eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft hat, in der es betreut wird. Eine „auf Dauer“ an-gelegte häusliche Gemeinschaft bedeutet hier, dass es sich nicht lediglich um eine unbeständige häusliche Gemeinschaft handeln darf, sondern dass das Kind zumindest für die Dauer des Eltern-geldbezuges in häuslicher Gemeinschaft mit dem Elternteil lebt und von diesem betreut wird. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der eine Elternteil für eine bestimmte Zeit – beispielsweise für die Bezugsmonate beim Elterngeld – im Haushalt des anderen Elternteils wohnt und dort das ge-meinsame Kind betreut. Liebe Grüße NB


Car.78

Beitrag melden

Du bist ja lustig! Dein EG ab Geburt ist gesetzt, Du bekommst nicht beides (EG wird mit Mutterschutzgeld verrechnet). Davon ab kannst Du doch nicht Dein Neugeborenes an- und ummelden wie ein Auto! Er könnte also maximal die ersten beiden Monate mit Dir zusammen EG beziehen, dazu muss er in einem Haushalt mit Dir gemeldet sein.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein.Baby muss richtig bei deinem EC leben. Ausserdem bekommst du eh Elterngeld ab Geburt, ist gesetzlich so geregelt. Da das Mutterschaftsgeld höher ist, wird das EG damit verrechnet


cube

Beitrag melden

Nein, das geht nicht und grenzt an Betrug. Denn das Kind wird ja wohl dennoch bei dir leben und nicht dort, wo es gemeldet ist. Wenn dein Partner selbst Anwalt ist (Mandat?) wundert es mich nicht, dass er nicht selbst diese Frage stellen will - aber auch, dass er sich diese nicht selbst beantworten kann. Aber vielleicht bezieht sich "Mandat" auch auf etwas anderes als anwaltliche Tätigkeiten - dann sorry für den "Seitenhieb".


-Pippilotta-

Beitrag melden

Nein, er ist kein Anwalt. Wir werden alle während seiner Elternzeit großteils in der Wohnung meines Partners sein, da ich im Wochenbett Hilfe benötige und die Nachsorgehebamme nicht bis zu meiner Wohnung fahren kann. Nach den beiden Monaten muss er wieder arbeiten und ich wohne wieder bei mir. Meine komplette Einrichtung und Sachen bleiben natürlich hier, die meines Partners bei sich. Es wäre also eher Betrug, ihn bei mir zu melden für zwei Monate. Das Baby und ich halten uns aber ja tatsächlich bei ihm auf. Das kann ja auch jeder kontrollieren kommen. Ich muss mich nicht ummelden, da die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, da ich mich nur vorübergehend gesundheitsbedingt bei ihm aufhalte. Dass ich dann nur 10 Monate Elterngeld bekomme ist mir bewusst, danach gehe ich sowieso wieder arbeiten. Darum geht es mir auch nicht, sondern nur darum, ob die Meldung so möglich ist.


Felica

Beitrag melden

Dann melde dich um. Denn die Voraussetzungen dafür sind ja dann durchaus gegeben. Für EG und auch EZ muss man nun mal mit dem Kind im gleichen Haushalt gemeldet sein. Kannst du auch auf der entsprechenen Seite nachlesen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du musst auch dort gemeldet sein. Und das Kind natürlich auch....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, wir sind getrennt lebendes Paar und haben Zwillinge / Gemeinsames Sorgerecht. Für unsere beiden Wohnorte sind verschiedene Elterngeldstellen zuständig. Die Mutter hat einen Antrag in Köln gestellt. Ich würde gerne die 2 Monate komplett mit den Zwillingen verbringen und Elternzeit + Elterngeld beantragen. Ich würde die ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...