MayaMi
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginnen. Nun zu meiner Frage: werde ich dann nur das Basiselterngeld erhalten ? Oder werden dann die Monate vor der Geburt anteilig angerechnet ? Mit freundlichen Grüßen Maya
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Liebe Grüße NB
Dojii
Das Gehalt ab Februar 2026 bis zum Beginn des Mutterschutzes wird addiert und durch 12 geteilt. Von diesem durchschnittlichen Lohn wird dann das Elterngeld berechnet. Da das nur vier oder fünf Monate sind, ist der Durchschnitt natürlich weitaus geringer als mit 12 vollen Monaten. Ob du mehr als den Mindessatz bekommst hängt dann einfach davon ab, wie viel du ab Februar bis Beginn Mutterschutz insgesamt verdienst.
MayaMi
Vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir weiter.
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