Omoski
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal mögliche) Elterngeld, da mein Gehalt als Angestellte auskömmlich war. Ich war bereits vor meiner Schwangerschaft neben meinem Angestelltenjob auch selbstständig und übe dies auch jetzt in meiner Elternzeit aus, jedoch nicht so, dass auf dieser Grundlage ein auskömmliches Elterngeld bezahlt werden kann. Wie wäre es möglich, dass trotz ggf drei Jahreswechseln für das zweite Kind auch das maximale Elterngeld bekommen werden kann? Im Idealfall ohne, dass ic meine Elternzeit unterbrechen muss und schon vor den drei Jahren zu meinem Arbeitgeber zurück muss. Ich bitte um Hilfe und Aufklärung 🙏🏻
Dojii
Nein, wenn dein Kind erst 2027 geboren wird, dann ist das Jahr 2026 als Berechnungsgrundlage maßgeblich (Januar bis Dezember). Da nur die ersten 14 Lebensmonate deines älteren Kindes laut Gesetz ausklammerungsfähig sind (und diese enden im April 2025), hast du keine gesetzliche Grundlage mehr, um 2026 auch noch auszuklammern. Dein Kind müsste als noch in 2026 geboren werden.
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