Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rentenpunkte

Frage: Rentenpunkte

User-1786819040

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Hallo,  Natürlich  kann die Frage nur allgemein beantwortet  werden, das ist mir klar. Aktuell bin ich mit 3 Kindern in Elternzeit bis Mai 2029. Für  jedes Kind 3 Jahre. Aktuell  hab ich einen Minijob  bei meinem Arbeitgeber. Nun habe ich die Möglichkeit  meine Elternzeit  vorzeitig  zu beenden und wieder mit 20h zu starten  vor allem  abends und am We. Finanziell  ist es natürlich  mehr als jetzt, dass ist aber nicht ausschlaggebend. Mir geht es um die Rentenpunkte. Schneide ich mir da nicht ins eigene  Fleisch, wenn ich 20h für 1200€ Netto anfange, anstatt die Durchschnittlichen Rentenpunkte für 9 Jahre  Elternzeit  zu bekommen ? Danke für ihre Antwort 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für die Erziehung von Kindern erhalten Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung zusätzliche Entgeltpunkte (Rentenpunkte). Pro Jahr der Kindererziehung wird in etwa so viel angerechnet, als hätte man das deutsche Durchschnittseinkommen bezogen. Die Zeiten werden nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen bei der Deutsche Rentenversicherung beantragt werden. Formular V 0800, wenn ich mich nicht täusche. Erarbeitete Punkte kommen dann noch dazu. Liebe Grüße NB


Neverland

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Mir wurde gesagt, das geht oben drauf. Also die Punkte für die Kindererziehung, plus die Punkte für die TZ-Beschäftigung welche dort erwirtschaftet werden, plus evtl Punkte durch Pflege ( in meinem Falle). 


Neverland

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Du solltest aber auf KEINEM Falle die EZ beenden. Sondern in TZ innerhalb der EZ arbeiten - sofern du in EZ bist, sprich du einen AG hast bei dem du diese mitgeteilt hast. IN der EZ darfst du nämlich durchaus arbeiten, solange du nicht über 32 Std die Woche kommst. 


SuJam

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Du zahlst für jedes Kind, was die ersten 3 LJ bei dir lebt und welches du erziehst, automatisch den Durchschnittsbetrag in die Rentenversicherung ein. Nicht vergessen die ersten 3 Lebensjahre pro Kind bei der Rentenkasse eintragen zu lassen. Das musst du aktiv eintragen lassen. Alles, was du in diesen 3 Jahren sonst noch in die Rentenversicherung einzahlst geht on top.


User-1786819040

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Vielen Dank für Ihre  Antwort. Wie verhält es sich mit den Renten und Krankenversicherungsbeiträgen? Wenn ich in Elternzeit  bleibe und in Teilzeit gehe. Muss ich dann von dem Teilzeitjob ganz normal Vericherungsbeiträge wie vor der Geburt  der Kinder zahlen, oder?  Vielen lieben Dank für Ihre Nachricht 


Neverland

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Nicht wie vor Geburt, sondern Abgaben immer nach dem was du in dem Moment Verdienst. Fr. Bader schaut hier auch nicht noch einmal rein, Du musst die Frage neu stellen. Ich bin bei allen Kindern 12 - 14 Monate daheim geblieben. Solange wie es Basis-Elterngeld gegeben hat. Elternzeit aber jeweils 3 Jahre. Nach dem Elterngeld habe ich dann im Rahmen der EZ in TZ gearbeitet. 


misses-cat

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sobald du Sozialversicherungspflichtig arbeitest musst du Abgaben  zahlen  auch in der Elternzeit 


WonderWoman

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du möchtest rentenpunkte sammeln aber keine rentenbeiträge zahlen? crazy


User-1786819040

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Krass, oder... Dass nennt man Elternzeit  Das war nicht die Frage. 


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