Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe

Frage: Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe

Lissi17

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Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße und keine Zeit.  Seit Oktober 25 arbeite ich wieder im Angestelltenverhältnis.  Gerne würde ich das Kleingewerbe nicht mit angeben bzw. kann ich es weglassen? es wäre für den Berechnungszeitraum (1 Kalenderjahr wegen Gewerbe) sehr unvorteilhaft, da ich dann nur 2 Monate Gehalt angeben kann, und ich zudem seit Mai 25 keine Einkünfte im Kleingewerbe mehr hatte,  bzw. immer nur Verlust gemacht habe. Wenn das Gewerbe nicht berücksichtigt werden würde, hätte ich zumindest die 8 Monate Gehalt zur Berechnung. Der Berechnungszeitraum vor dem 1. Kind, also 2022 ist ja auch nicht mehr möglich, da Kind 1 ja schon 3 Jahre alt ist... oder?  Ich habe die Befürchtung, dass ich mir jetzt mit dem Kleingewerbe den Weg für ein einigermaßen gutes Elterngeld ziehmlich verbaut habe  :-(( Liebe Grüße Lissi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nicht angeben ist rechtlich auf keinen Fall zu empfehlen. 2. Die 35-Euro-Grenze bedeutet, dass man den Ausschluss der Berücksichtigung beasntragen kann. Voraussetzung: Der durchschnittliche monatliche Gewinn (also Einnahmen minus Ausgaben) aus Ihrem Kleingewerbe muss in zwei bestimmten Zeiträumen unter 35 Euro gelegen haben:Im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum (in der Regel das letzte Kalenderjahr) vor der Geburt. Im Kalenderjahr der Geburt bis zu dem Monat, der dem Geburtsmonat vorausgeht Liebe Grüße Nicola Bader


Dojii

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Einfach weglassen wäre Betrug, da wird dir hier niemand, besonders keine Anwätin zu raten. ;) Zudem machen die Elterngeldstellen auch stichprobenwiese Überprüfungen und fordern Steuerbescheide an - spätestens da wäre das Gewerbe nicht mehr zu verbergen.  Nur Einbuße heißt? Nur Minus oder doch geringe Einkünfte. Wie groß war der Gewinn/Verlust in ganz 2025 und Januar 2026 plus Februar 2026? Es gibt Optionen im Elterngeldgesetz, aber dafür bräuchte man mehr Informationen. 


Steffi.1234

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Wenn dein durchschnittlicher Gewinn im Kleingewerbe sowohl dieses als auch letztes Kalenderjahr unter 35€/Monat war kannst du beantragen, dass das Kleingewerbe beim Elterngeld unberücksichtigt bleibt und du "nur" als Angestellte behandelt wirst. Da gibt es ein entsprechendes Feld im Elterngeldantrag zum ankreuzen.


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