Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße und keine Zeit.  Seit Oktober 25 arbeite ich wieder im Angestelltenverhältnis.  Gerne würde ich das Kleingewerbe nicht mit angeben bzw. kann ich es weglassen? es wäre für den Berechnungszeitraum (1 Kalenderjahr wegen Gewerbe) sehr unvorteilhaft, da ich dann nur 2 Monate Gehalt angeben kann, und ich zudem seit Mai 25 keine Einkünfte im Kleingewerbe mehr hatte,  bzw. immer nur Verlust gemacht habe. Wenn das Gewerbe nicht berücksichtigt werden würde, hätte ich zumindest die 8 Monate Gehalt zur Berechnung. Der Berechnungszeitraum vor dem 1. Kind, also 2022 ist ja auch nicht mehr möglich, da Kind 1 ja schon 3 Jahre alt ist... oder?  Ich habe die Befürchtung, dass ich mir jetzt mit dem Kleingewerbe den Weg für ein einigermaßen gutes Elterngeld ziehmlich verbaut habe  :-(( Liebe Grüße Lissi