Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) habe ich nicht gearbeitet und bis heute auch nicht. Habe gerade keinen Job zu dem ich zurück kehren könnte, muss mich erst neu bewerben. Könnte aber mit einem Kleingewerbe im Oktober und November 2025 noch kleine Fotojobs vor der Geburt des 2. Kindes annehmen. Fragen: - Ist der Bemessungszeitraum für das Elterngeld des 2. Kindes dann das Kalenderjahr 2023, weil ich 2024 Elterngeld bezogen habe?  - Wenn ich ab Dezember 2025 Basiselterngeld + Geschwisterbonus für 12 Monate beziehe, wird dann jeglicher Gewinn aus dem Kleingewerbe abgezogen? Ist es dann das beste das Kleingewerbe bis nach den 12 Monaten zu pausieren? Oder wirkt es dann unglaubwürdig bzw. ist das nicht erlaubt?  Vielen lieben Dank!