HannaH.
Guten Tag Frau Bader, mein Kind kam in Februar 2021 zur Welt. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet. Nach der Geburt habe ich 12 Monate Elterngeld bezogen. Da mein Antrag auf Teilzeit in Elternzeit abgelehnt wurde, beziehe ich ALG 1 und habe ein Kleingewerbe (Max. 160 € Einkünfte). Nun bin ich schwanger und erwarte im Juni 2023 ein Baby. Wie wird das Elterngeld denn nun berechnet? Fällt es trotz des ALG 1 Bezuges trotzdem unter Mischeinkünfte und der Bemessungszeitraum liegt daher im letzten Steuerjahr ohne Elterngeldbezug, also im Jahr 2020? Viele Grüße Hannah
Hallo, wenn die Selbständigkeit im Steuerbescheid erscheint, gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, in dem Sie kein EG (bis zum 14. Lebensmonat) und kein MG bezogen haben. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja du wirst als Selbstständige berechnet und kannst theoretisch bis 2020 zurück (Januar bis Dezember). Dafür muss dein Gewerbe aber im Steuerbescheid 2022 aufgeführt sein, mit einer Zahl anders als 0 (egal ob positiv oder negativ). Du musst also einen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust haben im Jahr 2022.
HannaH.
Vielen Dank für die Antworten. Würde das Gleiche auch gelten, wenn ich einen Minijob annehme? Viele Grüße
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