Hallo, Ich habe eine allgemeine Frage. Ich arbeite schon immer Vollzeit beim gleichen AG! Ich bin seit 01.08.23 im teilweise Beschäftigtungsverbot von 3,5 Stunden. Mein Mutterschutz hat Anfang Dezember begonnen. Ab 01.07.2023 habe ich automatisch eine Gehaltserhöhung bekommen. Nun meine Frage: Da ich ein teilweise Bv seit 01.08.2023 habe. Aus was wird mein Elterngeld berechnet. Aus den 3 Monaten VOR den dem BV ? Wenn ja, dann wird ja nur der Juli mit der Gehaltserhöhung berücksichtigt! Oder werden die Monate ab Bv auch mit eingerechnet ? Danke
von Wunschbaby35 am 18.01.2024, 08:32