Snezaya
Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn für den Nebenjob ein Beschäftigungsverbot ab dem 4. Monat der Schwangerschaft ausgesprochen wird. Wird dann das Nettogehalt des Nebenjobs nur vom 1. Monat bis zum 3. Monat hinzugezogen? Oder wird es auf die Zeit bis zum Mutterschutz hochgerechnet? Ich hoffe meine Frage ist verständlich. Vielen Dank. Snezaya
Hallo, so ganz verstehe ich die Frage nicht. Sie bekommen den Lohn weiter als Mutterschaftslohn. Liebe Grüße NB
annarick
Du wirst im BV weiter bezahlt und es fließt komplett in die Berechnung des EG mit ein. Also nicht nur die Monate, in denen du gearbeitet hast, sondern bis zum Mutterschutz.
MamaausM
Bei deinen Nebenjob bekommst du bei einem bv deinen Lohn fortgezahlt. Das geht natürlich vollständig in die Berechnung des Elterngeldes.
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