Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld und Beschäftigungsverbot

Maikind22

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Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Schwangerschaft, da ich zwischenzeitlich nicht gearbeitet habe. Genauso dass für das 2. Elterngeld der Berechnungszeitsraum von vor der 1. Schwangerschaft hergenommen wird. Stimmt das? Ich hoffe Sie können mir weiter helfen! Vielen Dank! Liebe Grüße Maikind22


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Sie bkeommend en Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Also TZ. Liebe Grüße NB


MamaausM2

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Beide Aussagen stimmen nicht. Beim zweiten Kind zählen ja auch die 12 Monate vor Mutterschutz. Monate mit Elterngeld (bis max. 14 Monate) und Monate mit Mutterschaftsgeld werden nicht berücksichtigt. Du kannst kein Vollzeit BV erhalten, wenn du eigentlich nur Teilzeit wegen fehlender Kinderbetreuung arbeiten würdest


Maikind22

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Ja das dachte ich mir, wollte nur auf nummer sicher gehen! Zwecks dem elterngeld, heißt es werden die Monate von Beginn des Bv bis Mutterschutz berücksichtigt und die restlichen Monate dann vor der ersten elternzeit um auf die 12 Monate zu kommen? Danke!


3wildehühner

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Wann wurde das erste Kind denn geboren und wie lange hattest du Elternzeit und wie lange hast du Elterngeld bezogen? Wann ist der ET des neuen Kindes?


Maikind22

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Das 1. Kind wurde am 7.5.22 geboren, elternzeit geht bis 7.5.23 und auch das elterngeld habe ich solange bekommen. ET für Nr 2. Ist 10.10.23


MamaausM2

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Wenn ET am 10.10 beginnt, ist der Beginn Mutterschutz im August, zählt der Mai bis Juli 23 und der Rest vom ersten Kind. Beginnt der Mutterschutz erst im sept, zählt dein Teilzeit August zum Elterngeld. Du kannst ja die Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Elterngeld ausklammern lassen. Arbeitest du ab Mai Teilzeit in Elternzeit? Oder ist der Vertrag dauerhaft geändert auf Teilzeit? Wenn Teilzeit IN Elternzeit kannst du die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Dann gibt es aus Vollzeit das Mutterschaftsgeld, ansonsten nach Teilzeit


Maikind22

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Ich würde ab Mai in teilzeit arbeiten, die Elternzeit ist dann vorbei. Danke für eure Hilfe!


luvi

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Hallo, Ich würde sogar sagen, dass für die Berechnung des neuen Elterngelds nur die Monate Juni und Juli mit Teilzeit-Gehalt genommen werden, die restlichen Monate mit VollzeitGehalt von vor der ersten Elternzeit. Im Mai 2023 hast du ja noch Elterngeld fürs 1. Kind bezogen. Dieser Monat wird ausgeklammert. LG luvi


MamaausM2

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Stimmt. Mai 23 ist noch Elterngeld. Dann die Monate Juni und Juli. Wenn der Mutterschutz in September beginnt. Mutterschaftsgeld geht aber nach Teilzeit, da dauerhaft geändert


MamaausM2

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Die anderen monate werden vom ersten Kind genommen. Also ausklammern lassen, die Monate mit Mutterschaftsgeld und die 10 Monate mit Elterngeld Zusätzlich gibt es den Geschwisterbonus.


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