Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot und Berechnung Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Lohnfortzahlung Beschäftigungsverbot und Berechnung Elterngeld

leo09

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin in der 28. Woche schwanger und seit Mitte März im Beschäftigungsverbot. Davor war ich zweimal für einige Wochen schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Wie wird mein Lohn während des Beschäftigungsverbotes berechnet? Ich habe gelesen, daß als Grundlage das Durchschnittsgehalt der letzten Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft dient. Allerdings war ich vor Eintritt der SS noch in Elternzeit von meiner ersten Tochter. Wird dann das Durchschnittsgehalt vor Eintritt der ersten Schwangerschaft berechnet?? Und wie wird das Elterngeld berechnet? Bis Nov 2010 ging meine 1.Elternzeit. Ab Januar 2011 habe ich für einige Wochen gearbeitet, dann war ich schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und seit Mitte März bin ich im BV. ET ist Anfang Juli. Müssen auch hier einige Gehälter vor der ersten SS als Berechnungsgrundlage hinzugezogen werden?? Vielen Dank im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn das Gehalt nicht schwankt, bekommen Sie einfach den Lohn weiter Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

GUten Tag Frau Bader, trotz intensiver Recherche wie sich in meinen Fall das spätere Elterngeld berechnet, bin ich nicht auf passende Info gekommen, vielleicht können Sie mir helfen..Ich bin Flubgegleiterin und deshalb auch bei Meldung einer Schwangerschaft sofort im Beschäftigungsverbot durch den AG. Die Meldung steht nun im Dezember bevor. Ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, der Arbeitsvertrag meiner Frau wurde kürzlich von vorher 20 Wochenstunden dauerhaft auf Vollzeit geändert, nun erwarten wir Nachwuchs und die Ärztin möchte ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Ich las, dass sich das Entgeld aus den letzten 3 Monaten vor dem Monat der Beginn der Schwangerschaft berechnet, d ...

Ich habe seit September Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft, da ich in der Pflege arbeite. Vor dem Beschäftigungsverbot habe ich regelmässig Überstunden gemacht, die alle 2-3 Monate ausbezahlt wurden. Mein Arbeitgeber rechnet die Überstunden auch nach mehreren Gesprächen nicht mit in das Gehalt im Beschäftigungsverbot mit ein. Da ich wiede ...

Hallo. Also ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Und das Elterngeld gesplittet. Wir wünschen uns noch ein zweites Kind. Wenn ich jetzt während der Elternzeit wieder schwanger werden sollte wird es denk ich so sein das ich direkt ein BV bekomme von meinem Ag. Muss dieser dann mein volles Gehalt zahlen und wie werden die anderen Monate berechnet ...

Guten Tag, Ich bin mittlerweile seit dem 12.10. wegen meiner aktuellen Schwangerschaft im beschäftigungsverbot. Der ET ist der 26.4.16. nach meiner Elternzeit habe ich Mitte August erst wieder angefangen zu arbeiten. Jetzt weiß ich nicht ob die Zeiten des beschäftigungsverbotes mit in die Berechnung des eltergeldes herangezogen werden, oder diese ...

Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 22.07.2015 geboren. Ich hatte die komplette Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vom AG. Ich habe beim AG 2 Jahre Elternzeit beantragt. Wir möchten noch ein zweites Kind... 1. Frage: Wie würde die Berechnung für das Elterngeld ausschauen, wenn das 2.Kind genau nach 2 Jahre geboren wird (also ...

Hallo Frau Bader, ich bin unerwartet mit dem dritten Kind schwanger und die Lage ist etwas verzwickt. Meine zweite Tochter ist gerade 1,5 Jahre alt und ich wollte im Juli wieder anfangen zu arbeiten. Nun ist es so, dass ich Lehrerin an einer Förderschule mit emotional und sozial schwierigen Kindern und Jugendlichen bin und daher eigentlich ein Bes ...

Guten Tag, ich habe im Sommer 2018 mein erstes Kind bekommen und war ein Jahr in Elternzeit. In diese Zeit habe ich Elterngeld bezogen. Seit Juli 2019 bin ich in Teilzeit angestellt und seit September 2019 zusätzlich freiberuflich selbstständig. Nun planen wir eine zweite Schwangerschaft. Mein Gynäkologe sagte bereits, dass ich dann ein Berufsverb ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese geht bis Mai und dann hätte ich in teilzeit arbeiten müssen. Allerdings bin ich jetzt erneut schwanger und mein Chef erteilt mir nach der Elternzeit sofort das BV. Nun habe ich gehört, ich würde während des BV das selbe Geld bekommen wie vor der ersten Sc ...

Hallo, folgende Situation: ich habe einen Vollzeitjob (36std/Woche) und einen Nebenjob (ca. 36std/ Monat). Nun bin ich im 3. Monat schwanger. Ich weiß, dass das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird (Hauptjob zzgl. Nebenjob). Wie sieht es jedoch aus, wenn f ...