Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre in Elternzeit & anschließend noch bis zum 10.08.2025 im unbezahlten Urlaub - heißt, ich müsste theoretisch am 11.08.2025 wieder in Vollzeit auf Dauernachtschicht anfangen zu arbeiten. Jetzt ist es so, dass ich positiv getestet habe & vor kurzem noch die Klärung im Raum stand, ob ich wirklich wie vorher zurückkehre oder doch anders - wovon wir uns aber dann doch auf Vollzeit/Nacht geeinigt haben, wie vor Beginn der Schwangerschaft. Sollte der FA bei'm ersten Termin direkt wieder ein BV ausstellen wollen würden, wäre ich quasi ab dem 11.08.2025 (nach dem u.U.) im BV. Richtig? Wie würde es dann bzgl. der Bezahlung aussehen? Ich bin davon ausgegangen, dass ein fiktiver Lohn inkl. Nachtzuschlägen usw. berechnet werden müsste & ich diesen dann erhalten - habe aber auf verschiedenen Seiten gelesen, dass dies nicht so sei. Es wäre super, wenn Sie mich darüber aufklären könnten. Liebe Grüsse Amara