Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage: Beschäftigungsverbot Urlaubsgeld + mindert Elternzeit tarifliche Sonderzahlungen?

Frage: Frage: Beschäftigungsverbot Urlaubsgeld + mindert Elternzeit tarifliche Sonderzahlungen?

$Sanny$

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgezahlt. Wird das Urlaubsgeld zu 100% (Vollzeitstelle) ausgezahlt oder wird es anteilig ausgezahlt für die Monate Januar - Mitte Mai bzw Mitte August?  Selbiges mit tariflichen Sonderzahlungen. Im Februar gibt es eine tarifliche Sonderzahlung (Jedes Jahr, im Tarifvertrag fest geschrieben). Wird auch hier anteilig  bezahlt oder volle 100%?  (Anteilig wieder Januar - Mai bzw Mitte August) 2. Frage) Ebenfalls eine tarifliche Jährliche Gegebenheit ist es, das in meiner Firma im Juli eine tarifliche Sonderzahlungen stattfindet die man in 8 Freie Zusätzliche Tage Freizeiausgleich, wie Urlaubstage, umwandeln kann (dann keine Auszahlung). Da ich auf einer Vollzeit Stelle bin stehen mir 8 Tage zu. Dieses Jahr wurde die Wahloption (Geld oder 8 Tage) außer Kraft gesetzt, man MUSS die 8 Tage nehmen.  Mir wurden die 8 Tage auf 4 Tage reduziert weil ich ab Mitte August bzw ab Geburt Mitte Juni in Elternzeit gehe.  Ist das korrekt? Die Anzahl der Zusatz freien Tage richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad. Da ich bis zur Elternzeit 100% angestellt bin, konnte ich nicht ganz Nachvollziehen Warum mir die 8 Tage auf 4 Halbiert wurden. Da es sich um eine Ansonsten jährliche Tarifliche Zahlung handelt (wenn man die 8 Tage nicht nimmt). Die jedes Jahr im Juli ausgezahlt wird. Eine Umwandlung in die Auszahlung ist laut Betrieb nicht möglich und es steht noch im Raum ob die 4 Tage verfallen oder 2027 ausbezahlt werden. Normalerweise verfallen diese Tage wenn Sie nicht im selben Jahr genommen werden (nicht übertragbar auf das Folgejahr). Soweit mir bekannt ist, ist diese Zahlung nicht an Anwesenheit im Betrieb gekoppelt. Nun ruht ja das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit. Über eine Auskunft zu der Thematik wäre ich Ihnen sehr Dankbar. Beste Grüße  Sanny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das kann man alles nicht allgemein sagen, da es gesetzlich nicht geregelt ist. Hängt vom Vertrag/ TV ab. Liebe Grüße NB


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