gitte13
Hallo Frau Bader, Leider muss ich Ihnen nochmals eine Frage stellen: Mein Arbeitgeber zahlt mein Gehalt immer verspätet. Ich habe heute nochmals mit Ihm telefoniert wegen der ausstehenden Zahlung. Ich bekam nun zur Antwort das er mir kein Gehalt überweisen würde für Dezember, da ich fälschlicherweise im November ein Weihnachtsgeld erhalten habe das mir im Beschäftigungsverbot nicht zustehen würde. Lt. Arbeitsvertrag seien Sonderleistungen eine freiwillige Zahlung und für Zeiten in denen das Arbeitsverhältnis ruht ( Elternzeit, unbezahlter Urlaub, krankheitsbedingte Fehlzeiten ohne Lohnfortzahlungsanspruch) werden Leistungen nach vorstehenden Satz nicht gewährt. Alle meine Kolleginnen haben ein Weihnachtsgeld erhalten, soweit ich in Erfahrung bringen konnte. Darf mir im Beschäftigungsverbot ein solcher finanzieller Nachteil entstehen? Wenn alle Weihnachtsgeld bekommen haben gilt dann nicht das Gleichstellungsgesetz? Bin ich verpflichtet das Geld zurück zu zahlen auch wenn der Schaden durch sein Buchhaltungbüro entstanden ist bzw hätte die Buchhaltung das nicht vorab schon wissen müssen??? Ist dann nicht das Büro der Buchhaltung für den entstandenen Schaden verantwortlich?
Hallo, nach meinem Dafürhalten steht Ihnen das Weihnachtsgeld trotzdem zu. Es gilt keine der genannten Ausnahmen. Schon wegen des Gleichbehandlungsgrundsatze. Liebe Grüße NB
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