Saskia93
Hallo Frau Bader, wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. Welche Grundlage für die Berechnung vom bv gilt Gehalt Teilzeit oder vollzeit? lg Saskia
Hallo, die Diagnosen haben ja nichts mit der Arbeitsstelle zu tun, richtig wäre also eine Krankschreibung. Es kann sonst erhebliche Probleme mit der Krankenkasse geben. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Was ist denn ab dem 16.4. vereinbart? Das ist die Grundlage.
Saskia93
Ja das ist die Frage eig würde ich gerne zurück in mein alten Vertrag gehen also Vollzeit. Aber im Monat wechselt mein ag nicht jetzt brauche ich eine Verlängerung bis 30.4 und dann ab 01.5 eig wieder Vollzeit
3wildehühner
Wenn ab 16.4. die Elternzeit vorbei ist, lebt automatisch dein alter Vertrag wieder auf, wenn der Teilzeitvertrag nur für die Elternzeit galt, was üblich ist. Du "wechselst" ja nicht. Dein Arbeitgeber muss dich ab 16.4. in Vollzeit beschäftigen!
Saskia93
Ok danke :) wenn ich dann ab Mai ins bv gehe welches Gehalt wird dann da berechnet?
luvi
Hallo, im Beschäftigungsverbot bekommt man immer das, was man bekommen würde, wenn man arbeitet. Solange der Teilzeitvertrag gilt, nach Teilzeitgehalt, wenn der ursprüngliche Vertrag aktiv ist, dann eben das Gehalt. Wenn deine Elternzeit zum 16.4. endet, ist der Vollzeitvertrag aktiv. Was hast du denn mit deinem Arbeitgeber geplant? Wenn deine Elternzeit endet, muss dich der Arbeitgeber wieder nach dem ursprünglichen Vertrag bezahlen. Oder endet dann dein Teilzeitvertrag nicht? Ich würde an deiner Stelle auch die Elternzeit nicht vetlängern, weil dein Arbeitgeber dich grad nicht gebrauchen kann. Außerdem bist du dann ja sowieso im Beschäftigungsverbot. Also gehe jetzt zum Arzt, der soll dir das Beschäftigungsverbot ausstellen,sofern er das für richtig hält, und ab dem 16. bist du dann im BV. Warum warten bis Mai? Die Gefährdung liegt doch jetzt auch schon vor. Und wenn du sagst, dass du noch bis Ende April arbeiten kannst und ab Mai bei gleicher Tätigkeit ins BV wechseln möchtest, finde ich das ziemlich eigenartig. Denn entweder wäre es sofort notwendig aufgrund der beschriebenen Umstände, oder eine andere Maßnahme wäre auch geeignet. Verstehst du was ich meine? Würdest du bis Ende April arbeiten? In Teilzeit? LG luvi
Dojii
Im BV kannst du aber maximal soviel Gehalt bekommen, wie du auch tatsächlich arbeiten könntest. Sprich dein Kind muss ensprechend betreut sein, damit du auch das entsprechende Gehalt im BV bekommen kannst. Kannst du eine Vollzeitbetreuung nachweisen bekommst du auch Vollzeitgehalt, hast du nur eine Teilzeitbetreuung bekommst du auch nur Teilzeitgehalt in diesem Umfang, obwohl dein Vollzeitvertrag eigentlich wieder gilt.
Saskia93
Doch eig ist ausgemacht Teilzeit nur in Elternzeit. Ja ich dachte wenn ich quasi mein alten Vollzeit Vertrag hab würde ich auch das Gehalt von Vollzeit und nicht Teilzeit bekommen. Und die ssw ist tatsächlich noch ganz frisch 8 ssw. Wenn das aber so ist das die Grundlage der letzten 3 Monate ist dann würds bei mir bis Mai eher weniger Sinn machen.
Saskia93
Doch eig ist ausgemacht Teilzeit nur in Elternzeit. Ja ich dachte wenn ich quasi mein alten Vollzeit Vertrag hab würde ich auch das Gehalt von Vollzeit und nicht Teilzeit bekommen. Und die ssw ist tatsächlich noch ganz frisch 8 ssw. Wenn das aber so ist das die Grundlage der letzten 3 Monate ist dann würds bei mir bis Mai eher weniger Sinn machen.
Saskia93
Doch eig ist ausgemacht Teilzeit nur in Elternzeit. Ja ich dachte wenn ich quasi mein alten Vollzeit Vertrag hab würde ich auch das Gehalt von Vollzeit und nicht Teilzeit bekommen. Und die ssw ist tatsächlich noch ganz frisch 8 ssw. Wenn das aber so ist das die Grundlage der letzten 3 Monate ist dann würds bei mir bis Mai eher weniger Sinn machen.
Saskia93
Doch eig ist ausgemacht Teilzeit nur in Elternzeit. Ja ich dachte wenn ich quasi mein alten Vollzeit Vertrag hab würde ich auch das Gehalt von Vollzeit und nicht Teilzeit bekommen. Und die ssw ist tatsächlich noch ganz frisch 8 ssw. Wenn das aber so ist das die Grundlage der letzten 3 Monate ist dann würds bei mir bis Mai eher weniger Sinn machen.
Saskia93
Hallo ja könnte ich theoretisch Mein Kind könnte täglich von 7 bis 16:30 in der Kita bleiben.
3wildehühner
Ich verstehe nicht ganz, warum du jetzt eine Woche vor dem Ende deiner Elternzeit noch überhaupt nicht weißt, in welchem Umfang du arbeiten wirst. Das müsste doch schon längst geklärt sein. Auch der Kindertagesstätte deines Kindes müsstest du ja mitteilen, dass es dann ab nächster Woche Vollzeit im Kindergarten sein wird. Ob du ein Beschäftigungsverbot bekommst, ist ja gar nicht klar. Eine Gestose hat ja nichts mit der Arbeit zu tun. Und nur, weil du das in der ersten Schwangerschaft hattest, muss das in der zweiten Schwangerschaft noch lange nicht so sein. es könnte natürlich auch sein, dass deine Schwangerschaft nicht hält. Das wünsche ich dir natürlich überhaupt nicht, aber Fehlgeburten sind ja nun mal recht häufig. Dann müsstest du ja in vollem Umfang Vollzeit arbeiten können. Du solltest also nur die Arbeitszeiten mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, die du auch nicht schwanger bzw. ohne Beschäftigungsverbot erfüllen kannst. Die letzten drei Monate spielen bei dir überhaupt gar keine Rolle. Das ist für Leute gedacht, die schwankendes Gehalt haben. Das scheint bei dir ja nicht der Fall zu sein. Du bekommst immer das an Lohn im Beschäftigungsverbot, was du auch ohne Beschäftigungsverbot bekommen würdest.
Saskia93
Hallo doch das Beschäftigungsverbot steht bei mir nicht zur Frage weil die Arbeit eher stressig ist und meine Ärztin gesagt hat das bekomme ich auf jeden Fall. Ja leider durch Krankheit ist es noch nicht zu einem Gespräch gekommen aber fest steht das der Vertrag im Monat nicht geändert werden kann sondern erst ab 01.5.
Dojii
Wenn die spezielle Arbeitsstelle der Grund für das BV ist, muss es allein vom Arbeitgeber kommen. Die Frauenärztin darf dem Gesetz nach nur BVs ausstellen, die sich nicht auf eine spezielle Arbeitsstelle beziehen.
luvi
Hallo, du sprichst immer wieder davon, dass dein Vertrag geändert werden muss, gleichzeitig schreibst du aber, dass deine Elternzeit am 16.4. endet. Das passt nicht zusammen. Wenn deine EZ endet, und du TZ in Elternzeit arbeitest, endet der TZ Vertrag und dein ursprünglicher Vertrag gilt wieder. Da muss nichts geändert werden. Und dein Gehalt im BV ist das, was du auch verdienen würdest, wenn du arbeiten würdest. Da wird nichts nach den 3 vorhergehenden Monaten berechnet. LG Luvi
KielSprotte
Deine Ärztin kann dir kein BV ausstellen, wenn der Grund in der Arbeit liegt - das ist einzig und alleine Sache des AG. Wenn sie sich da einmischt, kann er die Krankenkasse um Überprüfung bitten und deiner Ärztin eine Menge Ärger einhandeln. Komisch, dass sich das bei den Gyns noch immer nicht herumgesprochen hat. Wieso ist wenige Tage für EZ Ende noch keine Arbeitszeit besprochen? Und deine Aussage "macht keinen Sinn vor Mai" lässt tief blicken. Und wie regelt deine Ärztin die Betreuung eines Kleinkindes - DAS ist Stress. Deine Arbeit kann sie nicht beurteilen.
Neverland
Es gibt 2 Arten von BV. Das eine, der AG hat keine Arbeitsstelle die Mutterschutzkonform ist, er kann auch keine Ersatztätiogkeit ausstellen. Dann muss der AG das BV ausstellen. Die Zweite Art ist, Deine Arbeit entspricht dem Mutterschutz bzw der AG hat geeignete Ersatztätigkeiten, trotzdem liegen bei dir besondere Umstände vor, die es dir (aktuell) unmöglich machen diese Arbeit zu machen. Dann kommt das BV vom Arzt. Zwingend ist aber auch hier ein Zusammenhang zhur Arbeit. Die dritte Option, Du kannst egal was, überhaupt nicht arbeiten weil zB wegen Blutungen oder ständigem erbrechen. Dann liegt kein grund für ein BV vor sondern für eine AU - Krankschreibung aufgrund der Schwangerschaft. Wenn deine EZ am 16.04 endet, du keinerlei Änderung mit deinem AG ausgemacht hast für nach der EZ, dann MUSS dein AG dich ab dann wieder so einsetzen wie es in deinem ursprünglichem Vertrag steht. Ob er Arbeit hat oder nicht kann dir egal sein, es gilt ab dann dein eigentlicher Vertrag. Zu allem anderen musst du zustimmen und bedarf einer entsprchenden vertraglichen Änderung. Kann dein AG dich nicht so einsetzen, muss er dir dann kündigen. Was er aktuell aber erst einmal nicht darf - wegen EZ. Und nach Ende der EZ nicht darf wegen Schwangerschaft. Du im Gegenzug musst aber eben auch genau eentsprechend deines Vertrages arbeiten können. Davon ab, entweder der Arzt sieht Gründe für ein BV - dann wäre es aber jetzt bereits schon der Fall und eben nicht erst ab dem 16ten. Außer er sieht dich in der Lage, dass du zumindestens teilweise arbeiten kannst, zB täglich 4 Std. Dann kann der Arzt auch ein Teil-BV ausstellen. Wenn du sonst 8 Std arbeiten würdest, würdest du dann eben für 8 Std geld bekommen, aber eben zB nur 4 Std täglich arbeiten müssen. Gleiches gilt wenn dein AG geeignete Arbeit hat - aber eben nicht in dem Umfang. Auch dieser kann dann ein Teil-BV ausstellen. Solltest du also jetzt zB morgen ein volles BV bekommen, dann bekommst du bist zum 16ten dein Gehalt in TZ innerhalb des BV. ab dem 16ten dann in VZ. Das mit den 3 Monaten Durchschnitt vergiss, das gilt für Lohnempfänger, also Frauen die ständig wechselnde Arbeitszeiten haben weil nur nach geleisteten Stunden gezahlt wird. bekommst du ein festes Gehalt, spielen die 3 Monate keine Rolle. Solltest du doch Lohn bekommen, dann wird entsprechend hochgerechnet wie du normalerweise eigentlich arbeiten würdest. Risiko ist auch kein Grund für ein BV per se. Davon ab, so mancher Arzt redet viel - und hat es dann doch vergessen wenn es drauf ankommt. Meiner war auch entsetzt wie ich meinen Job in der ersten Schwangerschaft machen konnte - seien Aussage da hätte die alte Ärztin lange ein BV ausstellen müssen. Tja, wie er mich bei der weiteren dann betreut hat war damit nichts, dafür gab es dann die AU im letzten Drittel. So viel also zum BV ist sicher.
Ani123
Entscheidend ist was im Vertrag steht. Steht im TZ-Vertrag, dass der Vertrag auf die EZ bis zum 16.04.2026 befristet ist o. ä. was das aussagt? Wenn ja endet der TZ in EZ Vertrag am 16. und der alte Vertrag (VZ) gilt ab dem 17.. Steht im TZ-Vertrag nicht, dass der auf die EZ befristet ist haben sie einen regulären TZ-Vertrag und den alte VZ-Vertrag gibt es nicht mehr. Es greift der Vertrag, der zuletzt von ihnen und Arbeitgeber unterschrieben wurde. In dem Fall müsste ihr Arbeitgeber ihnen einen neuen VZ-Vertrag geben. Ob er das mit dem Wissen der bestehenden Schwangerschaft und vielleicht aich das ein BV kommen soll macht ist fraglich. Sollte ihr TZ in EZ Vertrag am 16. enden und sie für April nicht ab dem 17. in VZ bezahlt werden sollten sie das sofort melden. Ihr Arbeitgeber muss dann den Fehler korrigieren und das Geld nachzahlen. Das sollte im Monat vor Beginn des Mutterschutzes sein, damit es mit bei der Berechnung des EG einfließt. Alles was danach gezahlt wird fließt nicht in die Berechnung mit ein und im schlechtesten Fall wird es als Gehalt gesehen, welches zusätzlich zum EG getahlt wird. Das kann ihr EG kürzen. Fraglich bleibt, warum es noch keine Absprachen bzgl. ihrer weiteren Tätigkeit nach der EZ gibt. Schließlich sind es nur noch 10 Tate bis dahin. In der Regel sollte es da bereits Gespräche dazu gegeben haben. Wegen ihrer Schwangerschaft: Haben sie die Schwangerschaft bereits ihrem Arbeitgeber mitgeteilt? Sie müssen das nicht. Allerdings greift das Mutterschutzgesetz erst mit ihrer Mitteilung. Ihr Arbeitgeber muss dann eine Gefährungsbeurteilung machen. Hat er mutterschutzkomforme Tätigkeiten für sie müssen sie die ausüben. Hat er keine spricht er das BV aus. Hat er nur stundenweise eine spricht er ein Teil-BV aus. Bedenken sie, dass ihre Arbeitszeiten nicht mit den Betreuungszeiten der Kita übereinstimmen müssen. Ihr Arbeitgeber kann sie außerhalb der Zeit einsetzen. Sie müssen dann schauen wie ihr Kind betreut ist, weil Kinderbetreuung ist Privatsache. Wenn ihr Gynäkologe ein BV ausstellt wird er das begründen müssen. Krankenkassen können prüfen ob die Richtigkeit besteht oder ob es z. B. eine AU ist oder sogar Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Fraglich ist, wenn ihr Gynäkologe ihren Arbeitsplatz als Gefahr sieht warum er noch kein BV ausgestellt hat und bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche warten möchte. Entweder die medzinische Gefahr ist gegeben oder nicht. Es kann durchaus sein, dass er jetzt von einem BV spricht und hofft, dass ihr Arbeitgeber eines ausstellt. Es wäre nicht der erste Arzt der keines mehr ausstellt, wenn er es machen soll. Bei einer AU sollten sie darauf achten, dass diese schwangerschaftsbedingt ist. Dadurch kann due AU-Zeit bei der Berechnung des EG ausgeklammert werden. Finanziell wird das relevant wenn sie Krankengeld erhalten sollten. Das fließt mit 0 € in die Berechnung ein. VZ angeben und nur TZ arbeiten können für ein BV ist Betrug. Sollte das herauskommen kann das Konsequenzen für sie haben. Bedenken sie, z. B. im Fall einer Fehlgeburt müssten sie nach dem Mutterschutz VZ arbeiten. Wenn sie es dann z. B. wegen fehlender Kinderbetreuung nicht können kann ihr Arbeitgeber das ihrer Krankenkasse melden. Diese prüft, ob die Betreuung im BV bestanden hat. Sollte nachgewiesen werden, dass die nicht bestand kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG. Ehrlichkeit währt am längsten.
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