Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten begonnen und bis Ende Februar Dienste geleistet. Wie wird das Gehalt während eines Beschäftigungsverbots berechnet? Welche Monate werden als Berechnungsgrundlage herangezogen? Wie werden Dienste, Zuschläge bzw. variable Gehaltsbestandteile berücksichtigt? Vielen Dank!