Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Abfindung in gesetzlicher Elternzeit

Frage: Abfindung in gesetzlicher Elternzeit

TaysA

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Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Gehalts in Teilzeit berechnet. Ich habe dieses Angebot zurückgewiesen, da ich der Auffassung war das ich in gesetzlicher Elternzeit nicht schlechter gestellt werden darf als in meinem normalen Arbeitsvertrag vereinbart. Daraufhin hat das Unternehmen mir mitteilen lassen dies sei ein Graubereich und das Angebot nicht angepasst. Meine Fragen: A. Ist es wirklich ein Graubereich oder rechtswidrig eine Abfindung nur für den Teilzeitgehalt in Elternzeit zu bekommen? Ich hatte bei eigener Recherche im Netz nur Gesetzesstellen und Gerichtsurteile gestoßen welche für die Gleichstellung mit der Vollzeitstelle gesprochen haben aber das forsche beharren auf einen Graubereich verunsichert mich. B. Macht es irgendeinen Unterschied das ich sowieso in wenigen Monaten wieder vollzeit arbeiten werde? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Ani123

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Es scheint, als möchte ihr Arbeitgeber sie nicht weiter beschäftigen. Abfindung nach TZ finde ich nicht fair. Wenn dann sollte genauer sein, VZ-Zrit in VZ und TZ-Zeit in TZ. Besser wäre gesamt VZ zu nehmen.  Sie haben Anspruch ab Juni auf die VZ-Stelle. Wenn ihr Arbeitgeber die zurzeit nicht hat muss er die schaffen. Der Fehler, dass es die Stelle vermutlich nicht mehr gibt, liegt bei ihrem Arbeitgeber.  Gab es schon Gespräche zur VZ-Arbeit ab Juni? Ist der jetzige Arbeitsplatz TZ in EZ dort wo sie vorher VZ gearbeitet haben? 


KielSprotte

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Ab Juni (erster Tag nach EZ) kannst du mit deiner normalen Kündigungsfrist gekündigt werden - ohne Abfindung! Von daher: besser den Spatz in der Hand....


MamavonMia123

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... Vorausgesetzt es gibt einen ordentlichen Kündigungsgrund... Ganz so einfach kann man nach 10 Jahren ja auch nicht gekündigt werden. Sozialkriterien können auch eine Rolle spielen. Hier bitte immer vorher erkundigen und rechtlich beraten lassen.


KielSprotte

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Wo ein Wille, da ein Weg....


KielSprotte

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Es gehr doch schon bei der AZ los: kann/will die AP ab Juni wieder VZ arbeiten? Wenn nein, ist am Ende SIE gezwungen zu kündigen, weil sie den Vertrag nicht erfüllen kann und dann gibt´s garantiert nichts......


Neverland

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@Kielsprotte  Ja, sie kann gekündigt werden. Sie sollte, eigentlich muss sie dann aber - außer sie hat die Kündigung selbst verschuldet oder der betrieb wird aufgelöst, Kündigungsschutzklage einreichen. Andernfalls drohen Sanktionen beim ALG1. Dann gibt es zwei Optionen, Einklagen auf Wiedereinstellung oder eben finanzieller Ausgleich. In den allermeisten Fällen einigt man sich da dann vor dem gerichtstermin außergerichtlich. Geht es bis vor das Gericht und der Richter entscheidet, ist halt alles offen. Aber absolut sicher wird sie, bei einer finaziellen Einigung, deutlich besser gestellt werden. Insofern, es ist immer saublöde - außer man will eh weg - sich nicht dagegen zu wehren. Ich kenne Fälle da ga bes ein Jahresgehalt - weil der Richter die Schnauze voll hatte von entspechend bekannten Arbeitgebern.


Sturmläufer

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Hallo  Geh zum Betriebsrat. Bei uns gab es auch Abfindungen. Ein Kollege hatte auf 30 std reduziert und den Vertrag dann erst enden lassen als sein vollzeit Vertrag wieder da war. Die Abfindung hat sich bei uns danach berechnet. Es gab Regelungen dazu. Das haben bei uns einige getan.  Hol dir Hilfe Betriebsrat oder Anwalt. Vor allem was willst du?  Grüße


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