Gressi1970
Hallo Frau Bader, ich bin seit der Geburt meines Kindes (9 Monate alt) bzw. seit 6 Monaten bei meinem alten Arbeitgeber im Minijob tätig. Jetzt wird die Firma geschlossen und ich habe aufgrund meiner langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 7 Monaten. Zustimmung zur Kündigung etc. ist mir bekannt. Für den Fall, dass evtl. ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden soll, wie ist das mit der Abfindung....ist diese auch steuerfrei (solange ich die 450 Euro im Schnitt pro Monat nicht überschreite) wenn man darin aufnimmt z.B. "zum Ausgleich der sich im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfrist ergebenden Gehaltszahlungen in Höhe von insgesamt.....wird der Betrag von XY gezahlt". Ich meine wenn das Arbeitsverhältnis bereits mit Aufhebungsvertrag zum 28.02. beendet werden würde, gesetzlich aber erst zum 31.08., dann stünden mir ja noch 6 Monate mein Mini-Job-Gehalt zu. Das lass ich ja nicht verfallen, wäre ja dumm..... Wenn es steuerfrei auch im Aufhebungsvertrag bleibt, könnte man es da ja aufnehmen und als Einmalzahlung kassieren. Wissen Sie das evtl.? Vielen Dank
Hallo, eine Abfindung muss man versteuern. Tricks finden Sie hier: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article113524016/So-retten-Sie-Ihre-Abfindung-vor-dem-Fiskus.html Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
hallo, ich war damals auch in ez als under betrieb geschlossen wurde, automatisch bekommt man keine abfindung, wir haben das damals angesprochen und unser bl hat dies dem anwalt mitgeteilt, der hat uns dann ein angebot gemacht! wir hätten damals auch in einen anderen betrieb gekonnt, wir haben uns auf eine abfindung geeinigt inkl, super zeugnis. die anderen an musste teilweise vor gericht wegen abfindung. nur meine kollegin und ich haben sie ohne probleme bekommen da wir beide noch in ez waren. steuerfrei ist diese nicht, wir haben ordentlich steuer zahlen müssen!
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