siddhartha smiles
Sehr geehrte Frau Bader, Kind hat Abitur im Juni gemacht, Kindesvater als alleiniger Unterhaltspflichtiger hat gemeint das wärs dann erstmal mit Unterhalt. Ich bekomme wg. Krankheit nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, bin unter dem Selbstbehalt. Mit dem Unterhalt haben wir bisher die Wohnung etc. finanziert. Tochter weiß noch nicht genau was sie studieren willl. Sie hat sich nun beim Europäischen Solidaritätskorps (ESK) für ein FSJ beworben, welches evt. im September anfangen soll. Kann der Vater nun ab Juli einfach den Unterhalt einstellen? Ich habe im Internet gelesen dass er ca. noch 3 Monate zahlen müsste, weil es eine Art Orientierungsphase wäre für die Jugendlichen. Ehrlich gesagt steht mir das Wasser bis zum Kopf. Obwohl ich schon immer nach einer Wohnung schaue, es ist verdammt schwer, hier in unserer Gegend. Ehrlich, ich weiß nicht wie ich finanziell überleben soll wenn er ab Juli keinen Unterhalt mehr zahlt. Im Jugendamt erreiche ich keinen, die eine hat Urlaub, die ander nur halbtags da....und ständig ist das Telefon besetzt. Ich bin wirklich verzweifelt. Ich bedanke mich schon mal im Voraus! VG
KielSprotte
Hm, zweischneidiges Schwert. Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht bis zum 25 Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss einer Ausbildung. ABER es gibt kein Recht auf "Chillen". Ehrlich gesagt hört sich das Ganze nicht sehr zielstrebig an - gerade in eurer Situation hätte die Tochter sich schon lange einen Plan machen müssen. Bewerbung FSJ sollte 6 - 12 Monate vor Start erfolgen, nicht 2 Monate vorher. Studienplatz nicht in der Tasche, keinen Ausbildungsplatz, noch nicht einmal ein festes Ziel - ehrlich gesagt wird der Vater da keinen schlechten Chancen haben vorerst nicht zu zahlen. Wenn sie dann das FSJ beginnen sollte, muss er zahlen - unter Anrechnung ihrer Vergütung. Und jetzt sollte sie sich schleunigst einen Aushilfsjob suchen - im Einzelhandel werden Aushilfen in der Urlaubszeit mit Kusshand genommen.
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