Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt bei neuer Ehe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindesunterhalt bei neuer Ehe

GagiX3

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Sehr geerhrte Frau Bader, mein Lebenspartner hat zwei unterhaltspflichtige Kinder aus erster (geschiedenen Ehe) die bei der Mutter leben. 1 Kind ist 10 Jahre alt 1 Kind ist 13 Jahre alt Er arbeitet Vollzeit mit 39 Stunden / Woche als Hausmeister im öffentlichen Dienst und verdient 2.200 € netto. Eigentlich fällt er in die Gruppe 2 wo laut Düsseldorfer Tabelle 582 + 682 € - 255 € (Kindergeld für 1 Kind da geteilt mit Mutter)  = 1.009 € fällig wären. Wenn man den Selbstbehalt von 1.450 € berücksichtigt wären 1.009 € Unterhaltszahlung nicht möglich. Es würde ein Mangelfall vorliegen.  Tatsächlich zahlt er mit Einverständnis der Kindsmutter 890 € für beide Kinder. Sein Selbstbehalt ist auch hier schon unter 1.450 € und eigentlich liegt ein Mangelfall vor.  Er hat Angst vor dem Mangelfall und darauf wollte ich mich mal stützen und nachfragen wie das tatschächlich gehandhabt wird. Er wohnt mietfrei bei seinen Eltern aber auch nur weil das ein Guter Wille der Eltern ist. Es ist nicht seine eigene Immobilie sondern die Immobilie seiner Eltern. Die Nebenkosten für die Wohnung muss er trotzdem zahlen und für seinen sonstigen Lebensunterhalt (Essen, Kleidung etc.) selber aufkommen. Kann dieser gute Wille seiner Eltern ihm negativ ausgelegt werden oder ist Mangelfall gleich Mangelfall und es steht jedem der Selbstbehalt von 1.450 € zu ?  Wie ist das wenn ich nun mit ihm die Ehe schließe und in der Wohnung mietfrei aufgrund gutem Willen der Eltern wohne und ein gemeinsames Kind zur Welt kommt. Sein Selbstbehalt reduziert sich dann nur um 10 % korrekt ? Für das 3. Kind wäre er ja auch Unterhaltspflichtig und könnte es aber nicht aufbringen. Zu welchen Maßnahmen würde man ihn im Mangelfall zwingen ? Z.b. obwohl Vollzeitstelle mit 39 Stunden noch weitere Aufstockung der Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden ? Ich habe gelesen, dass wenn bereits im Hauptberuf 40 Stunden pro Woche gearbeitet wird, kann man ihm eine zusätzliche Nebentätigkeit nur ausnahmsweise zumuten ?  Ich möchte mich gerne vorbereiten auf das was auf mich zukommen könnt mit Eheschließung und Kindszeugung. Danke Viele Grüße  GagiX3      


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Selbstbehalt kann herabgesetzt werden, wenn er mietfrei wohnt. 2. Sie (Ihr Betreuungsunterhalt) kommen nach den Kindern - wenn es nicht reicht, gehen Sie leer aus. 3. Im Mangelfall muss er bis zu 48 Std/ Woche arbeiten - und dies nicht nur in Ausnahmefällen. Grds muss der MindestUnterhalt, also 100 %, gezahlt werden. Insgesamt, rein mathematisch-unterhaltsrechtlich betrachtet, ist bei den Zahlen ein drittes Kind knackig. Liebe Grüße NB  


KielSprotte

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Ganz ehrlich? Dein Partner hat bereits zwei Kinder, für die er nicht sorgen kann - muss es da wirklich ein Drittes sein? Spätestens wenn seine Eltern mal die Unterstützung einstellen (ob gewollt oder ungewollt, im Pflegefall z.B. müssen zuerst Immobilien "verbraucht" werden), bricht bei ihm finanziell doch alles zusammen. Oder bist du in der Lage, die Familie komplett zu unterhalten? Hört sich nicht danach an ... möchtest du für euer Kind nicht mehr wie ein Leben auf "Hartz4 Niveau"?  


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