Hallo Frau Bader, Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie. Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist. Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu gehen, weshalb ich ein Jahr in Elternzeit gehen werde. Für dieses Jahr beziehe ich natürlich nur EG und Kindergeld. Das Gehalt meines Partners ist durch den Unterhaltsanspruch seiner beiden anderen Kinder geschmälert, allerdings sind diese auch regelmäßig bei uns oder wir fahren sie regelmäßig mit dem PKW. Deshalb meine Frage, ob ich einen Unterhaltsanspruch geltend machen kann während wir zusammen wohnen bzw ob sich der Unterhaltsanspruch der Kinder verändert, sobald ein drittes hinzu kommt. Ich alleine kann nicht für das Kind und die Miete etc sorgen. vielen Dank im Voraus. mit freundlichen Grüßen
von petra.maus am 04.03.2024, 22:45