petra.maus
Hallo Frau Bader, Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage an Sie. Und zwar erwarte ich gerade mein erstes Kind. Mein Partner hat bereits zwei Kinder aus erster Ehe, denen er selbstverständlich unterhaltspflichtig ist. Ich selber arbeite in einem Beruf, der es mir zumindest im ersten Lebensjahr des Kindes unmöglich macht wieder arbeiten zu gehen, weshalb ich ein Jahr in Elternzeit gehen werde. Für dieses Jahr beziehe ich natürlich nur EG und Kindergeld. Das Gehalt meines Partners ist durch den Unterhaltsanspruch seiner beiden anderen Kinder geschmälert, allerdings sind diese auch regelmäßig bei uns oder wir fahren sie regelmäßig mit dem PKW. Deshalb meine Frage, ob ich einen Unterhaltsanspruch geltend machen kann während wir zusammen wohnen bzw ob sich der Unterhaltsanspruch der Kinder verändert, sobald ein drittes hinzu kommt. Ich alleine kann nicht für das Kind und die Miete etc sorgen. vielen Dank im Voraus. mit freundlichen Grüßen
Hallo, der Kindesunterhalt geht vor, Betreuungsunterhalt schmälert diesen nicht. Aber das neue Kind kann etwas an der Höhe ändern. Liebe Grüße NB
desireekk
Theoerzisch kann/wird der Unterhalt der ersten beiden Kinder angepasst. In echten Zahlen ist das aber nicht superviel. Und es kommt darauf an auf welcher Berechnungsbasis der Unterhalt der beiden Ersten ermittelt wurde, ob es einen Titel gibt, etc. Ab Geburt gibt es mindestens 3 Unterhaltsberechtigte, was i. d. R. die Herabstufung um eine Stufe in der DT mit sich bringt. Wenn dein Muterschutz ausläuft bist auch du theoretisch berechtigt, aber dann kommt oft eine Mangelfallberechnung auf, etc. Aber: lies nochmal oben :-) LG D
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