Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt

Frage: Kindesunterhalt

Mia_Dn

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Sehr geehrte Frau Bader, Mein Noch-Ehemann und ich haben 2 gemeinsame Kinder, welche nach der Scheidung bei mir leben werden. Er kann mit seinem Gehalt (mit Berücksichtigung des Eigenbehalts von 1750) den Unterhalt für beide Kinder nicht leisten. Zur Ergänzung: ihm gehört ein Haus, welches jedoch noch nicht abbezahlt ist. Wie läuft das in diesem Fall ab? Zahlt der Staat einen Unterhaltsvorschuss und holt es sich von ihm in Form eines Darlehen wieder? Kann der Staat ihn zwingen das Haus zu verkaufen/vermieten, welches für ihn alleine viel zu groß ist, und somit zwingen günstiger zu leben? Ich meine mal etwas in der Art gelesen zu haben. Mit freundlichen Grüßen und herzlichen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber mdj. Kindern für den erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen beträgt 1.450 €. Außerdem hat er die Verpflichtung, bis zu 48 Std/ Woche zu arbeiten, um den MIndestunterhalt zu leisten. Da muss man einen qualifizierten Kollegen rechnen lassen. Sie können UNterhaltsvorschuss beantragen und die Differenz zum MIndestunterhalt von ihm fordern. Liebe Grüße NB  


KielSprotte

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Nach meinem Stand liegt der Selbstbehalt bei 1450 Euro - was er damit macht, ist sein Ding. Wenn er sich das Haus leisten will, sein Ding. Aber alles was Netto mehr zur Verfügung steht, gehört dann den Kindern in Form von Unterhalt.


Mia_Dn

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Ah das hab ich tatsächlich nicht gewusst. Mein Stand war 1750. Danke! :) jedoch reicht das trotzdem nicht für den Unterhalt für beide Kinder. Weißt du wie das dann geregelt wird?


WonderWoman

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ein klares "jein". zum einen liegt der selbstbehalt ggü. den Kindern bei 1.450,- und nicht bei 1.750,-. zum anderen hat er halt einfach nicht mehr. er wird gezwungen damit auszukommen. aber wo er abstriche macht ist seine entscheidung. seine!!! für den ku ist das laufende einkommen relevant. vermögen (egal ob bar oder angelegt in einem haus) wird nicht berücksichtigt. das ist nur für dich relevant bzgl. des zugewinnausgleichs. und genau deswegen solltest du dir einen anwalt suchen. das hat für dich eine deutlich höhere prio als seine schulden. die sind eine sache zwischen ihm und dem ja.


Mia_Dn

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Ich habe gerade in der Düsseldorfer Tabelle nochmal nachgelesen dass der Selbstbehalt bei einem Nettoeinkommen zwischen 2101 und 2500 Euro als 1750 Euro angegeben ist. Warum gilt dann für ihn dennoch die 1450? Wäre lieb wenn du mir das noch kurz erklären könntest weil ich da nicht wirklich durchblicke


WonderWoman

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wg. mangelfall SUCH.DIR.EINEN.ANWALT!!!! und hör auf deinen kopf über seine probs zu zerbrechen 


Mia_Dn

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Vielen Dank für Ihre Antwort. Gelten die 1450 Euro auch wenn er nicht in die Gruppe für den Mindestunterhalt fällt sondern in die Gruppe 2101-2500 Euro?


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