Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit und Kindesunterhalt

Frage: Elternzeit und Kindesunterhalt

Papa_sein

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Guten Tag,    ich zahle seit Beginn an meiner Ex Frau Kindes-Unterhalt (Mindestunterhalt) und ich habe das immer gerne, weil ich weiß wofür. Unsere 10 jährige Tochter wohnt bei der Mutter.    Ich habe mit meiner neuen Frau ein Kind 5 Jahre.    Wir haben aktuell keinen Kindergartenplatz und ich habe mich entschieden meine Selbständigkeit für 1 1/2 Jahre zu pausieren, damit ich die Betreuung der Kleinen übernehmen kann, bis zur Schule. Laut Stadt steht die Chance für einen Kindergarten Platz in 2024/25 schlecht. Wir sind auf der Warteliste.   Meine Frau ist Angestellte und geht weiter arbeiten. Sie hat vom Arbeitgeber nicht frei bekommen.  Jetzt ist es so, das ich keinen Anspruch auf Elterngeld habe und ich keine Einnahmen aus meiner Selbstständigkeit erzielen werde. Auch besteht kein Anspruch auf ALG weil meine Frau zu gut verdient. Ich bin somit monatlich unterhalb des Selbstbehalts. Ich verdiene 0€. Die Miete für die Wohnung und Verpflegung zahlt meine Frau von ihrem Gehalt.  Meine Frage: ich verdiene durch die Elternzeit keinen Cent und bin von meiner Frau finanziell abhängig (was auch für mich als Mann eh schon schwierig ist), wegen dem fehlenden Kiga-Platz gibt es hier eine Regelung wie es sich mit dem Kindesunterhalt an meine ältere Tochter verhält, weil ich bin ja deutlich unter dem Selbstbehalt liege und meine Frau zahlt eh schon alles, sodas nichts übrig bleibt.  Es ist bei mir ja wirklich eine Ausnahme Situation ist  für 1 1/2 Jahre. Danach arbeite ich natürlich weiter.    Über Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.    Mit freundlichen Grüßen 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen das Pferd andersherum aufzäumen. Es gibt einen Anspruch auf einen KiGa-Platz, Ihr Kind sollte lange gehen. Schreiben Sie die Gemeinde an, setzen Sie eine Frist und drohen Sie mit Schadensersatzansprüchen wegen Verdienstausfall. Liebe Grüße NB


Suomi

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Das Kind hat schon seit dem 1. Geburtstag eine Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Den muss man dann halt auch einfordern! Findest Du es richtig, keinen Unterhalt mehr zu zahlen und stattdessen die Allgemeinheit dafür zahlen zu lassen als Unterhaltsvorschuss?  


Neverland

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Ihr geht den falschen Weg. Euer Kind hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz seit es ein Jahr alt ist!!! Seit 4 Jahren nehmt ihr euer recht also nicht in Anspruch und wollt nun weiter auf eigenen Kosten die Gemeinde aus ihrer Pflicht nehmen. Klagt den Platz ein wenn ihr keinen bekommt. Dann bekommt ihr entsprechend des Einkommensverlustes wenigstens Schadensersatz - sofern man oh wunder nicht doch einen Platz für euer Kind findet.  Wenn Du kein Einkommen hast, hast du einen Anspruch gegenüber deiner jetzigen Frau. Ob die diesen erfüllen kann, wird man wahrscheinlich prüfen lassen.  Ein weiterer Faktor, euerm Kind wird die Erfahrung verwehrt, wenigstens ein Jahr Kindergarten zu erleben. Gerade in Hinblick darauf, das viele Experten das kritisch sehen, würde ich das nicht für mein Kind wollen. Mein Rat wäre also, wendet euch an die Gemeinde, weist noch einmal auf die Dringlichkeit hin und auch darauf, das ihr euch bei einer weiteren Absage - ich gehe davon aus, man vertröstet euch nicht zum ersten Mal - dieses Jahr dann den Klageweg eingehen werden. In Hinblick daraif, das eurem Kind ansonsten jeglicher Kindergartenbesuch verwehrt wurde. Wie gesagt, solltet ihr dann wieder keinen Platz bekommen, wird die gemeinde für deinen Einkommensverlust aufkommen müssen   


Kaiserschmarrn

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Der Mindestunterhalt wird weiterhin fällig sein. Das ältere Kind darf nicht unter der Situation leiden.  Wie die anderen schon geschrieben haben, hätte man den Platz einklagen müssen. Euer Versäumnis geht nicht zu Lasten des älteren Kindes.


Ani123

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Sie führen die Situation fahrlässig herbei. In dem Fall kann die KM zum Jugendamt gehen (falls das noch nicht involviert ist) und dieses kann sie auffordern einer Arbeit nachzugehen in der ihre Frau zu Hause ist. Das Geld was sie dort verdienen wird erstmal für den Unterhalt des 1. Kindes fällig sein. Ihr Kind hat ab dem 1. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Schreiben Sie die Gemeinden/Stadt an und fordern eine Platzzuweisung und das ab sofort. Weisen Sie daraufhin, dass Sie sonst ihren finanziellen Ausfall einklagen werden. Schreiben Sie mit rein zu welchen Zeiten die Betreuung benötigt wird und begründen das mit ihrer und der Arbeitszeit ihrer Frau und der Fahrzeit (ca. 30 Minuten je Strecke). Auf jeden Fall per Einschreiben hinschicken damit sie nachweisen können, dass der Brief eingegangen ist. Oft wird dann ein Platz zugewiesen. Es muss nicht die Kita ihrer Nähe sein. Lehnen sie den Platz ab haben sie keinen weiteren Anspruch auf Zuweisung. Dann gäbe es noch die reguläre Anmeldung Rufen Sie in den Kitas an und fragen an, ob es noch freie Plätze gibt. Weisen Sie daraufhin, dass ihr Kind ein Vorschulkind ist.  Da die Zeit bis zum 1.08., wo regulär die neuen Kinder aufgenommen werden, knapp ist sollten sie mehrgleisig fahren. Kitas anrufen und Platzzuweisung bei Gemeinde/Stadt einfordern.  Das Jugendamt kann auch sagen, dass sie den Unterhalt den sie zurzeit nicht zahlen können nachzahlen müssen. Die KM würde vermutlich Unterhaltsvorschiss erhalten, wobei der geringer sein kann als der Jetzige.  Versetzen Sie sich mal in die Lage der KM, welche den Unterhalt finanziell mit einplanen. Wenn sie keinen erhält ist das für sie finanziell zum Nachteil was sich auf ihre Tochter auswirkt. Wollen sie das ihre Tochter benachteiligt wird? Wie kommen sie auf 1 1/2 Jahre? Sind sie zurzeit schon zu Hause? Wenn schon länger wie haben sie da den Unterhalt gezahlt?  Sie möchten für ihr jüngeres Kind zu Hause bleiben. Das geht leider nur wenn man es sich leisten kann. Das können sie nicht. Daher sollten sie Alternativen finden womit auch sie weiter arbeiten können. 


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