Waltraud76
Sehr geehrte Frau Bader, es stellt sich folgende Situation dar: mein Exmann und ich sind seit 31.1.2019 geschieden, getrennt lebend seit August 2016, ausgezogen bin ich mit unseren beiden gemeinsamen Kindern (heute 5 1/2 und 7 1/2) im November 2016. Er zahlt Kindesunterhalt (ausgerechnet von einem gemeinsamen Freund, Jurist, der als Mediator fungiert). Beim Scheidungstermin haben wir alle einhellig bestätigt, dass unsere gemeinsamen Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei mir haben. Er sieht seine Kinder regelmäßig, wir wohnen nur 50m Luftlinie auseinander. Die Kinder sind aber offiziell noch bei ihm gemeldet, da in Hessen das Schuleinzugsgebiet nach Wohnort eingeteilt wird und sich dieses für die Kinder so günstiger gestaltet. Dies habe ich nun, nach der Scheidung, versucht, zu ändern, nämlich dass die Kinder zu mir umgemeldet werden (Vorteil: Stkl. 2, Zuschüsse zu Wohnung, Kinderbetreuung usw.). Hierzu brauche ich laut Bürgeramt seine schriftliche Zustimmung. Diese verweigert er mir mit der Begründung, dass unser Sohn (Tochter bereits eingeschult) dann auf eine andere Schule als die Tochter gehen müsse, obwohl ein Gestattungsantrag laut Schule kein Pronblem sei. Diese Situation liegt jetzt beim Gericht, da dieses ja auch eine Ordnungswidrigkeit darstellt (Kinder sind nicht am eigentlichen Lebensmittelpunktshauptwohnsitz gemeldet).. Eigentliches Problem: mein Exmann hat seit etwa August 2017 eine neue Partnerin, diese lebt in Berlin mit zunächst 3 Kindern (aus 2 vorangegangenen Beziehungen). Altenpflegerin, arbeitslos, arbeitet als Kellnerin (schwarz?!). Diese war regelmäßig bei ihm zu Besuch, er dort, mit und ohne diverser Kinderschar, ich erhalte keine direkten Informationen, trotz Bitte meinerseits wurde mir die Dame nie vorgestellt, obwohl sie recht regelmäßig Kontakt zu unseren gemeinsamen Kindern hat. Nun wurde uns (Kindern, mir, gesamten Menschen hier vor Ort) im August 2018 plötzlich ein neues Kind präsentiert (keineswegs angekündigt, es wurde als geboren (29.SSW) präsentiert!). Soweit so gut. Kind geht es gut, alles okay, Mutter kommt mit diesem (und weiterhin diverser Kinderschar) auch regelmäßig zu Besuch zu ihm usw. Er fährt hin, sie wohnt aber nicht hier (wüsste ich zumindest nicht), sie ist jedenfalls defintiv nicht IMMER oder hauptsächlich hier vor Ort, ich denke, ca. 1/3 bis ½ des Monats. Die Kinder in Berlin werden dann wohl dort von Oma oder (ja reichlich zur Verfügung stehenden) Vätern betreut. Am Sonntag präsentierte mir mein Exmann ein Schreiben, dass er nun in diesem Jahr 5 Monate und im nächsten Jahr 4 Monate Elternzeit (bei 30 Wochenstunden Arbeitsleistung) für dieses Kind nehmen werde. Der Unterhalt für meine Kinder würde dann, bei seinem Einkommen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni (ca. 3100€ netto) letztendlich deutlich sinken, wenn überhaupt könnte er höchstens die 1. Stufe der DD Tabelle zahlen. Er rechnet sich eh seit geraumer Zeit runter (3. Kind, Scheidung...), soweit er kann. Nun die Frage: darf er das so einfach? Sein Gehalt mutwillig drücken, um den Kindern aus 1. Beziehung möglichst wenig Unterhalt zahlen zu müssen? Bei unseren Kindern hat er je 2 Monate Elternzeit genommen (* 2011/2013), eheliche Vereinbarung war, dass ich die Kinder betreue und danach in Teilzeit gehe, akdemische Karriere aufgegeben, keine Chance auf besseren Job (zudem betreue ich die Kids ja hauptsächlich). Ich arbeite 24h/Woche. Bei chronischer Erkrankung (Typ 1 Diabetes, Diagnose 2018, ja, das gibt’s auch erst im Erwachsenenalter). Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Beratung. Mit freundlichen Grüßen W76
Hallo, bitte kurz u allgemein fragen Liebe Grüße NB
mellomania
da das kind bei ihm wohnen!!!! muss und gemeldet sein muss !! DANN darf er elternzeit machen. ist das kind bei der mutter in berlin gemeldet kann er keine elternzeit machen.
Mitglied inaktiv
Frau Bader wird antworten dass sie soviel Text nicht lesen kann und wird Aber eins ist sicher: Elternzeit kann dein ex nur nehmen, wenn das Kind bei ihm lebt und gemeldet ist.
cube
Wurde ja schon gesagt: nein, wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen. Außerdem kommt da noch etwas dazu: ein unterhaltspflichtiger Elternteil darf sein Gehalt nicht mutwillig/ohne Not verringern, da die Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind vorrangig ist. Es wäre also auch bei gemeins. HH fraglich, ob er bei seinen Unterhaltsverpflichtungen überhaupt durch EZ sein Gehalt und damit den Unterhalt verringern dürfte.
Waltraud76
Hallo! Lieben Dank für Eure Antworten. Ja, mit Kurzfassen hab ich es leider nicht so. Die Frage ist: kann das Kind einfach so umgemeldet werden? Er kann ja nun bei 30h Arbeitsleistung/Woche (neben der Elternzeit, das nennt sich doch irgendwie Co-Elternzeit oder so?) keinen Säugling/Kleinkind allein betreuen. Somit wird das Kindelein ja weiter in Berlin gemeldet sein müssen. Oder sie bescheissen das Einwohnermeldeamt. Kein feiner Zug. Ach, eine ätzende Situation. Um das Gericht kommen wir wohl nicht drumrum. Trotzdem nochmal danke, dass ihr so schnell geantwortet habt. LG W76
3wildehühner
1. Dein Exmann kann nur dann Elternzeit nehmen, wenn das Kind am gleichen Wohnort gemeldet ist, wie der Vater. 2. Du weißt nicht, ob sie nicht doch bereits bei deinem Ex wohnt oder plant, zu ihm zu ziehen. Tut sie das, kann er Elternzeit nehmen. 3. Nimmt er Elternzeit, muss er dennoch seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen; es kann allerdings sein, dass durch das weitere Kind der Unterhalt deiner Kinder angepasst wird. Das liegt daran, dass die Einstufung in eine bestimmte Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle nicht nur vom Einkommen abhängt, sondern auch davon, wie viele Kinder man hat. 4. Dein Ex ist nicht verpflichtet, dir seine neue Lebenspartnerin vorzustellen! 5. Dein Ex ist auch nicht verpflichtet, dich über die Schwangerschaft seiner neuen Lebensgefährtin zu informieren! 6. Deine Erkrankung und eure "Vereinbarung" hat nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. 7. Am Besten nimmst du dir einen Anwalt. 8. Deine abfälligen Bemerkungen über die Lebensgefährtin deines Ex bezüglich ihrer Kinder und deren Väter machen dich nicht gerade sympathisch. Du kennst sie nicht und phantasierst dir Dinge zusammen, die du überhaupt nicht weißt. Kann es sein, dass du die Scheidung noch nicht verarbeitet hast? Oder bist du eifersüchtig, weil er bei dem neuen Baby mehr väterliches Engagement zeigt?
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