Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit

Frage: Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit

Lexi

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Hallo,  ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir.    Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzeit gehen.    Kann ich aufgrund der Elternzeit und des geringeren Einkommens was ich dann ja habe mehr Kindesunterhalt von meinem Exmann verlangen? Falls ja wie berechnet man das ? Muss mein Partner auch seine Finanzen offen legen?    Und kann auch auch den KU neu berechnen lassen wenn der nachehelichen Unterhalt wegfällt?   Danke  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Im Fall des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile die Kinder nahezu gleichmäßig betreuen, ist die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit und Bedürftigkeit beider Elternteile maßgebend. Wenn die Mutter aufgrund einer neuen Elternzeit nicht mehr arbeiten kann, könnte dies ihre Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt beeinträchtigen. Gemäß § 1603 BGB sind Eltern ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Dies bedeutet, dass der Kindsvater möglicherweise mehr Kindesunterhalt zahlen muss, wenn die Mutter aufgrund der Elternzeit nicht in der Lage ist, ihren Anteil zu leisten. Falls die Mutter aufgrund der neuen Elternzeit nicht mehr arbeiten kann, könnte dies als gerechtfertigte Rollenwahl angesehen werden, insbesondere wenn dies mit einem erkennbaren Vorteil für die neue Familie verbunden ist. In diesem Fall muss der Kindsvater möglicherweise mehr Kindesunterhalt zahlen, um den Bedarf der Kinder zu decken. Liebe Grüße NB


Sue_Ellen

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Ändert sich denn etwas am wm? Leben die kinder dann ü50% bei dir? Schon frech, du produzierst ein neues kind und dann soll der ex auch noch mehr zahlen? Dein neuer partner ist für dich zuständig.  


Lexi

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Es ändert sich nichts. Die Kinder leben weiterhin 50:50 bei mir und dem Vater.    naja ich hab ja weniger Einkommen und er zahlt jetzt schon KU weil ich weniger verdiene als er, es wird ja nochmal weniger. Mein neuer Partner muss für mich aufkommen aber er hat ja nichts mit dem Unterhalt meiner Kinder zu tun sondern mein Exmann als Vater. 


misses-cat

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Wenn das Kind geboren ist wird spätestens der nacheeheliche Unterhalt weg fallen. Und dein neuer Partner ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig wenn du also den neu berechnet haben willst wird dein neuer Partner auch befragt für dich. Und es ist wie es ist zwei Jahre zu Hause bleiben muss man sich leisten können 


Ani123

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Ihr Partner ist dafür zuständig das Baby und sie zu finanzieren. Auch wenn sie durch das EG weniger zur Verfügung haben muss ihr Ex-Mann nicht mehr zahlen.  Wie jemand schon schrieb: 2 Jahre EZ muss man sich leisten können. Wenn das nicht geht muss nach einer Zeit wieder gearbeitet werden.  Ihre älteren Kinder dürfen nicht finanziell darunter leiden wenn sie ein weiteres Kind bekommen. Andersherum muss ihr Ex-Mann auch nicht dafür zahlen, weil sie ein weiteres Kind bekommen. Sollte ihr Partner finanziell nicht für sie aufkommen können können sie Wohngeld beantragen. Ob Kindergeldzuschlag möglich ist müssten sie nachfragen, weil die Kinder im Wechselmodell leben, vermutlich Kindergeld zur Hälfte an ihren Ex-Mann geht und so wie es scheint dieser finanziell die Kinder ohne die Unterstützung versorgen kann. Sollten sie kein Unterhalt zahlen können kann ihr Ex-Mann Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieses werden sie vermutlich zurück zahlen müssen insofern es ihnen möglich ist. Die Schulden können auch in der Schufa eingetragen werden. Daher sollten sie sich gut überlegen ob sie das möchten.  Dass sie 2 Jahre EZ melden finde ich gut, weil sie sich im ersten Antrag für die ersten 2 Jahre festlegen müssen und somiteine Verlängerung ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers möglich ist. Überlegen sie für sich ab wann sie wieder arbeiten könnten. Z. B. TZ in EZ dürfen sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Zudem sollten sie frühzeitig eine Betreuung für das Baby suchen. Durch ihre Arbeit haben sie dann wieder mehr Geld zur Verfügung.


Sue_Ellen

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Du als mutter bist aber den kindern auch bei einem echten wechselmodell zu unterhalt verpflichtet und hast eine erhöhte erwerbsobliegenheit, um das zu leisten. Eh erstaunlich, dass dein exmann noch soviel zahlt, muss er dich auszahlen wegen gemeinsamem haus o.ä.? Oder ist das die kindergeldhälfte? Man kann bei unterhaltsverpflichtungen nicht absichtlich sein einkommen reduzieren (und erwarten, dass ein anderer die pflicht übernimmt!)


Lexi

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Naja das Recht sagt ja das trotz WM 50:50 beide Unterhaltspflichtigen sind und da mein Exmann einfach mehr verdient zahlt er noch KU also ja ein Ausgleich zu meinem Gehalt.  Er zahlt ja auch nachehelichen Unterhalt. Beides wird am Einkommen berechnet also denke ich schon das er mehr zahlen muss wenn ich in Elternzeit gehe.    spätestens wenn der nachehelichen Unterhalt wegfällt hab ich ja schon weniger im Monat. Da könnte man ja sicher auch mehr KU verlangen.    Mit einem Haus hat es nichts zu tun. 


misses-cat

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Du hast einen absoluten Denkfehler, du bekommst ein Kind von einem anderen Mann, in Deutschland ist es so daß er dann zuständig ist und nicht mehr der Ex. Mehr Kindesunterhalt könnte sein aber das wird nicht die Welt sein, ich habe einen 16 Jahre alten Sohn für den ich noch Unterhalt von meinem Ex bekomme, da die ersten beiden Kinder selbstständig sind und er keine weiteren Unterhalt zahlen muss bekomme ich für ihn Stufe sechs der Tabelle, das sind knapp 200€ mehr als Stufe eins. Aber  das Kind lebt zu 100% bei mir, bei dir wären es also pro Kind maximal die Hälfte. Wieviele Stufen er höher kommt liegt halt an seinem Gehalt  Aber für dich muss er ganz sicher keinen Cent mehr bezahlen, da ist jetzt dein Partner zuständig 


Lexi

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Ok. Also der nachehelichen fällt dann weg oder er zahlt Inhalt solang wie wir es vereinbart haben.    Aber wenn doch mein Gehalt weniger ist durch das Elterngeld und weil der nachehelichen Unterhalt wegfällt kann ich doch den KU für unsere Kinder neu berechnen lassen. Das kann doch sicher höher ausfallen bzw. Muss es höher ausfallen als es jetzt schon ist. Mein Partner ist doch nicht für die Kinder die ich mit meinem Ex habe verantwortlich.  


Neverland

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Nein, aber dein Neuer ist für den Unterhalt eures gemeinsamen Kindes zuständig. Und eben auch DIR gegenüber. Sein Einkommen wird also auch abgefragt werden, da er dann Dir Unterhalt zahlen muss - Geld oder Sachleistung - damit Du deinen Verpflichtungen nachkommen kannst. Wie gesagt, es kann sein, das Du weniger Unterhalt zahlen musst, es kann auch sein, das dein Ex etwas mehr zahlen muss, aber sehr große Unterschiede wird es da nicht geben. Dir kann auch durchaus zugemutet werden, das du nach dem Jahr EG wieder in TZ innerhalb der EZ arbeiten gehst. Oder du nimmst das EG Plus, streckst es über fast 2 Jahre und arbeitest nach dem Mutterschutz im geringfügigem Rahmen um deinen Verpflichtungen nachzukommen. Davon ab, ich persönlich würde auch in Hinblick, das es im Interesse aller - vor allen auch der Kinder - besser ist fair zu bleiben, schauen das ich auch wie bisher dem nachkomme worauf man sich mal geeinigt hat. Ausser dem Ex ist es egal oder man hat sowieso so ein super Verhältnis und man redet miteinander man damit umgeht. ich bin ein mensch der gerne einmal gegebene Versprechen/verpflichtungen auch einhält - aber ja - ich weiss, nicht jeder handhabt das so. Muss dann am Ende jeder selbst sehen. Ehrlich gesagt frage ich mich immer, warum klärt man so etwas nicht ab bevor man schwanger wird. 


misses-cat

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Jetzt bist du wirklich witzig, auf der einen Seite ist dein neuer Partner nicht für die Kinder von deinem Ex zuständig  Andererseits möchtest du das dein Ex, der anscheinend von euch erwachsenen mit Abstand am besten verdient , die die Elternzeit fürs neue Kind finanzieren was du mit deinem neuen Partner hast??? Wie gesagt den Kindesunterhalt kannst du neu berechnen lassen, wenn ihr ein bestimmtes Datum festgelegt habt wie lange dein Ex nacheehelichen Unterhalt und das Datum liegt hinter dem ET des Babys und er zahlt diesen so lange weiter ist das großzügig von ihm, er muss es nicht  Der neue Unterhalt wird aber sicher nicht so hoch ausfallen wie der alte Unterhalt dir gegenüber 


Sue_Ellen

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wer hat denn den jetzigen kindesunterhalt berechnet?  du verringerst absichtlich dein gehalt, weil du ein drittes kind bekommst, die kinder sind eh nur zu 50% bei dir und du willst auch noch mehr kindesunterhalt??? anstelle deines ex würde ich das abr einklagen.


Lexi

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Das kann man ja jetzt gut finden oder nicht. Mir geht es um das Recht und das ist im Unterhalt ja so das derjenige der mehr verdient nun mal auch KU oder nachehelichen Unterhalt zahlen muss.   Ich denke auch nicht das er den nachehelichen durch die Geburt einfach weglassen kann da wir hier einen notariellen Vertrag haben bis wann er zahlen muss.    Und KU wird ja immer am Einkommen berechnet und das ist in der EZ einfach weniger. Ich hab schon davon gehört das der Ex dann mehr KU für seine Kinder zahlen muss also ist die Frage doch berechtigt ob ich das nachberechnen und einfordern kann.    Das wurde damals von oder durch die Anwälte berechnet.    Und ehrlich... was ist denn schon fair? Ich mein der hat ja auch ein höheres Einkommen weil er einen Wohnvorteil hat obwohl er keine Miete davon hat weil er in seinem Haus wohnt. Das interessiert doch auch niemanden. Deswegen denke ich schon das ich mehr verlangen könnte 


Sue_Ellen

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ihr habt aber ein echtes wechselmodell, das ist der unterschied. versuch es doch, mehr zu verlangen, da musst dur dir aber einen anwalt suchen, der das seriös berechnet! ich würde dir ja gepflegt etwas husten....      


WonderWoman

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wenn es einen vertrag gibt dann muss man den vertrag kennen um eine qualifizierte antwort zu geben. und wenn der vertrag zwischen euren anwälten ausgehandelt wurde gehe ich davon aus dass sein wohnvorteil in die berechnung eingeflossen ist, soweit sie relevant ist. wenn nicht war dein anwalt ein idiot. dennoch: wenn es einen vertrag gibt der keine änderung aufgrund geänderter verhältnisse zulässt dann gilt das für beide seiten. wenn sich am nachehelichen unterhalt nichts ändert obwohl du ein kind von einem neuen mann bekommen hast ändert sich auch am ku nichts obwohl du in ez gehst. works both ways. im übrigen darf man inzwischen unter umständen den ku anpassen wenn man in ez für ein weiteres kind geht. da hat sich die rechtsprechung geändert. wenn man nichts anderes vereinbart hat.....


Sue_Ellen

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@wonder woman *im übrigen darf man inzwischen unter umständen den ku anpassen wenn man in ez für ein weiteres kind geht. da hat sich die rechtsprechung geändert. wenn man nichts anderes vereinbart hat.....* bist du dir da auch beim echten wm sicher? wie ist das denn, wenn ein unterhaltspflichtiger vater mit neuem kind in ez geht? beim residenzmodell kann er doch dann nicht einfach weniger zahlen? mütter laufen ja in der regel sturm gegen solche gegebenheiten....    


Neverland

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@Sue_Ellen kommt auf die Begründung an. Daran scheitert es bei den meisten Vätern. Weshalb sie oft eben dieses recht nicht nutzen können. Bei guter Begründung geht das durchaus, wie zB die Mutter des neuen Kindes verdient erheblich mehr. Weshalb es eine besondere Härte wäre, wenn diese in EZ gehen würde. In dem Falle dürfte auch ein unterhaltspflichtiger Vater in EZ gehen und dann den KU entsprechend anpassen. Dafür könnte dann aber eben im Gegenzug auch geschaut werden, ob die Ex Unterhaltsvorschuss bekommen würde.  Beim Wechselmodell geht es ja eh nur um die Ausgleichszahlung. Ich schrieb es ja bereits, die Userin bekommt EG, nachehelichen Unterhalt, der Neue ist ihr und dem neuen Kind gegenüber Unterhaltspflichtig und Kindergeld für das 3te Kind wird es auch geben. All das ist "Einkommen". Hat sie wohl nicht so auf dem Bildschirm oder will es nicht sehen. Das weitaus wichtigere was sie nicht sehen will - das alles kommt der Beziehungsebene zwischen ihr und dem EX mit absoluter Sicherheit nicht entgegen. Die werden aber eben noch ein paar Jahre miteinander auskommen müssen. Das sie recht unreif ist und sich über solche Konsequenzen nicht klar ist, sieht man ja gerade. 


Sue_Ellen

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nun ja, die begründung muss ja auch stimmen, das sind ja nur sehr wenige fälle, dass eine junge mutter a) mehr verdient und b) dann willens ist, dem gebrauchten vater die elternzeit zu überlassen. mich interessiert immer noch, wie das beim echten wm sein soll... beim geld hört jede vernunft und reife auf. mir scheint, der ex hat den kleinen finger gegeben und sie nimmt den arm.


Lexi

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Ich verstehe die ganze Aufregung garnicht. Es ist doch legitim sich zu fragen ob ich mehr verlangen kann wenn ich in EZ gehe.    Mein Ex und ich haben das WM 50:50 & weil er mehr arbeitet und auch mehr verdient als ich zahlt er jeden Monat noch für die Kinder. Das haben wir ausrechnen und ich durch den Anwalt durchsetzen lassen. Der nacheheliche läuft bis zu einem bestimmten Datum, ich denke nicht das er einfach aufhört den zu zahlen weil ich ein Kind erwarte. Und selbst wenn dann hab ich den ja auch noch weniger und mein "Einkommen" wird auch geringer und demnach der Anspruch auf KU ja wieder mehr. Am Ende kommt er aufs gleiche raus wie jetzt.  Dennoch möchte ich gerne wissen wie es ist wenn ich in EZ gehe, welches Recht habe ich? Mehr verlangen ja oder nein.? 


Sue_Ellen

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du darfst fragen, was du willst! für mich sieht das so aus, als ob du dir dein neues leben mit den alten talern finanzieren willst.  ich würde es beim residenzmodell verstehen, aber nicht beim wm. verlang doch einfach mehr, vll zahlt er ja ohne neuberechnung.


KielSprotte

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Gehe zum Vater des dritten Kindes - das ist der richtige Ansprechpartner- und verlange Betreuungsunterhalt für das gemeinsame Kind. Dann stimmt deine Kasse hoffentlich wieder............


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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