Lexi
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzeit gehen. Kann ich aufgrund der Elternzeit und des geringeren Einkommens was ich dann ja habe mehr Kindesunterhalt von meinem Exmann verlangen? Falls ja wie berechnet man das ? Muss mein Partner auch seine Finanzen offen legen? Und kann auch auch den KU neu berechnen lassen wenn der nachehelichen Unterhalt wegfällt? Danke
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