MamavonMia123
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung (zB Elternzeit oder Langzeiterkrankung"- beides genannt) haben. Nun ist es so, dass ich nach der Geburt meines Kindes TZ in EZ gearbeitet habe. Dies ist noch keine 2 Jahre her. Habe ich nun dennoch mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung? Ich habe die Arbeit schließlich seit über 2 Jahren faktisch nicht unterbrochen. Nur die Elternzeit in der ich auch gearbeitet habe endete. Daher würde ich sagen ja. Die TZ in Elternzeit hat vor 1,5 Jahren geendet. Vielen Dank für ihre Einschätzung.
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