ValBo
Hallo, Ich arbeite in der Produktion 5 Tage/Woche mit a 8h. Nun bin ich schwanger geworden und kann aus Mutterschutzgründen nicht mehr in der Produktion tätig sein. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten mich im Homeoffice 2 Tage/Woche a 8h beschäftigen zu können. Das bedeutet ab 01.01.26 bin ich nun in diesem Teilbeschäftigungsverbot. Aus dem Vorjahr habe ich krankheitsbedingt noch 18 Urlaubstage übrig und normalerweise 27 Urlaubstage pro Jahr. Das bedeutet ich habe für das Jahr 2026 insgesamt 45 restliche Urlaubstage zur Verfügung (27 + 18). Mein Arbeitsgeber will mir nun für 2026 nur 29 Urlaubstage anrechnen. 18 aus 2025 + nur anteilig 11 für 2026 da ich nur 2 Tage/Woche arbeite. In dem Fall verfallen 16 Urlaubstage für 2026. Ist das rechtens korrekt? Soweit ich mich erkundigt habe, darf mein Urlaubsanspruch auf Grund eines durch Schwangerschaft beigeführten Teilbeschäftigungsverbot nicht gekürzt werden. Danke dir ihre Antwort LG Val
Neverland
Nein Nicht korrekt. Du arbeitest weiterhin 5 x 8 Tage, entsprechend hast du dafür auch Urlaubsanspruch und Bezahlung. So wie ich dich verstanden habe, wirst du halt nur eben während des BV 2 x 8 Std im Homeoffice arbeiten. Für die restlichen 3 x 8 Std läuft dann das BV. Vergieß nicht, du erwirbst auch über die MINDESTENS 14 Wochen Mutterschutz den vollen Urlaubsanspruch. Lediglich jeder Monat den du VOLL in EZ bist, darf der AG kürzen. Mindestens übrigens deshalb, weil du 8 Wochen vor Geburt hast und dann noch mindestens 6 Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind später, verlängert sich der Mutterschutz entsprechend, ebenso wenn das Kind deutlich früher kommt und als Frühgeburt gilt. Kürzen darf der AG nur dann die Urlaubstage, wenn du deinen Arbeitszeiten nachweislich kürzt, du also eine TZ-Beschäftigung zustimmst. Ich hoffe das hast du nicht gemacht.
Neverland
Kürzen darf er den Urlaub aber, denn du aus dem VJ nicht nimmst, in einigen Betrieben ist das der 31.12, in anderen erst 31.03. Diesen alten Urlaub solltest du dann auch nehmen, bedenke du musst dann für eine Woche auch 5 Tage nehmen, auch bei einem Teil-BV
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Auch hier nochmal ein großes Danke, dass Sie meine Fragen immer beantworten und erklären:) Nun ist die Elternzeit geklärt. Ich werde (voraussichtlich) am 20.02.25 wieder mein ersten Arbeitstag haben. Werde in Vollzeit zurückkehren. Ich habe noch Alturlaub von 2023 - 9Tage. Mein Jahresurlaub sind 30 T ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü ...
Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al ...
Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt. Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Liebe Frau Bader, Ich habe regulär eine 4 Tage Woche und vertraglich 23 Urlaubstage im Jahr. nun war ich 2024 von März bis August im Teilzeit BV (2 Tage Woche statt 4 Tage). Danach kam der Mutterschutz und die Elternzeit. ich habe 2024 vor dem BV 6 Urlaubstage genommen und innerhalb des BV 8 Tage. Stehen mir also noch 9 Ta ...
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?
- Arbeitsvertrag endet vor dem Mutterschutz
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Betriebliches BV
- Krippenkinder ohne Mittagsschlaf
- Jahressonderzahlung nach TVÖD-Minderung des Basiselterngeldes?
- Berechnung Mutterschutzlohn im Beschäftigungsverbot