Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch

wikija

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Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin bis zur 20SSW aufgrund fehlender Immunitäten im BV. Ab der 20 SSW arbeite ich bis zum Mutterschutz. Nun habe ich auch neuen Urlaubsanspruch für das Jahr 2024. Sollte ich dieses Jahr bevor ich wieder in Mutterschutz und Elternzeit gehe, alle meine Urlaubstage verbrauchen? Bzw. können meine Urlaubstage aus dem Jahr 2020 und 2021 verfallen, wenn ich diese bis zum Mutterschutz in diesem Jahr nicht koplett aufbrauche? Danke! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann die Urlaubstage im Jahr der Beendigung der EZ und im Folgejahr nehmen. Nehmen Sie doch die alten Tage, die neuen heben Sie auf. Liebe Grüße NB


Neverland

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Die alten verfallen ziemlich sicher. Weil du die ja nehmen könntest. Diese also dringend vor dem Mutterschutz verbrauchen. Sofern du da wirklich arbeitest ubd kein weiteres BV oder AU dazwischen kommt.


Ani123

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Wie Frau Bader schrieb "man kann die Urlaubstage im Jahr der Beendigung der EZ und im Folgejahr nehmen".  Die 25 Tage aus BV und Mutterschutz vom 1. Kind verfallen nicht. Sie können diese somit auch nach der EZ des 2. Kindes nehmen.  Ich würde es so handhaben wie Frau Bader schrieb.  Erst die Resturlaubstage nehmen, insofern sie wollen. 25 Tage entsprechen bei einer 5-Tage-Woche 5 Wochen. Müssen müssen sie es nicht. 


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