Annapodo1518
Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Also sammel ich wieder die Tage für 2/12 vom Jahresurlaub ? vielen Dank
Hallo, aber natürlich generieren Sie in dieser Zeit neue Ansprüche. Liebe Grüße NB
Annapodo1518
Nachtrag: der erste Teil von Resturlaub wg BV ist von 2021 , dann war ich in Elternzeit bis Mitte 2023 und dann wieder schwanger, daher mit dem zweiten BV wieder Urlaubstage gesammelt. Meine jetzige Elternzeit endet dann im April 2026. die Tage können ja nicht verfallen , da ich keine Möglichkeit hatte die zu nehmen ??
Ani123
Sind sie während der 1,5 Monate auch in EZ? Zu ihrer Frage: Ja, sie sammeln neuen Urlaub während des Urlaubs.
Annapodo1518
Hallo Ani123, nein die Ez endet und direkt im Anschluss nehme ich den ganzen angesammelten Resturlaub.
Annapodo1518
Hallo Frau Bader, danke für die schnelle Antwort. und es ist auch richtig, dass der Urlaub nicht verfallen konnte, da ich seit 2021 keine Chance hatte ihn zu nehmen ? (Verlauf: 2021+2022 Anspruch Urlaub von BV+Muschu, Ende EZ 2023 dann aber gleich neues BV -Anspruch Urlaub von BV2023 +Muschu 2024)
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin durch eine Icsi- Behandlung im diesem Jahr schwanger geworden und habe seit dem 02.04. ein Beschäftigungsverbot erhalten- (ET Ende 25.11.). Am Anfang des Jahres habe ich schon 20 Tage meines Urlaubs genehmigt bekommen. Der erste Urlaub fällt in die Zeit vom BV, und der zweite in den Mutterschutz nach Geburt höchst w ...
Sehr geehrte Frau Bader, eigentlich dachte ich, der Fall sei klar, jetzt werde ich aber doch verunsichert. Ich habe vom AG ein generelles/allgemeines Beschäftigungsverbot erhalten, da der AG meine Sicherheit (Arbeit mit Behinderten) nicht garantieren kann. Hatte in diesem Jahr noch keinen Urlaub und da der Mutterschutz bis Anfang Dezember ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 1.1.2013 ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst begonnen. Im März 2013 wurde ich schwanger und war dann mit Feststellung der SS circa 5 Wochen krank geschrieben und hatte dann bis zum Mutterschutz Arbeitsverbot. am 16.11.2013 ist mein Kind geboren. Nach Ablauf der Elternzeit bin ich nun im unbeza ...
Hallo Frau Bader, Kurz zur Situation: ich werde um den 18.5. Rum Vater. Allerdings fange ich am 1.1. Einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma an. Probezeit: 6 Monate bis 30.6. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Vertrag kommt diese Woche zur Unterschrift via Post. Arbeitsvertag ist unbefristet. Frage 1: Wie erkläre ich taktisch sinnvoll den ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin sc ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Dezember alleinerziehend mit 2 Kindern (11&14). Die Kinder wohnen ausschließlich bei mir. Seit dem Auszug meines Mannes verweigern die Kinder den Kontakt zum Vater komplett. Hintergrund ist, dass er sich das letzte Jahr hier sehr heftig aufgeführt hat (Beleidigungen, tage- bzw. wochenlanges Schweigen, Jähzo ...
Hallo, Elternteil möchte die Hälfte der Schulferien das Kind bei sich haben, sich aber keinen Urlaub bei der Arbeit nehmen, um das Kind zu betreuen. Also im Homeoffice weiterarbeiten. Wie sieht die Rechtslage hier aus? Muss der KV sich nicht Urlaub in den Ferien nehmen, damit er Zeit mit seinem Kind verbringt? Danke im Voraus
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Die letzten 10 Beiträge
- Nachnamen vom Kind ändern.
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Gehaltfortzahlung nach Elternzeit
- Was passiert mit nicht genommener Elternzeit beim Wechsel des Arbeitgebers?
- Abfindung und Elterngeld
- Bemessungszeitraum Krankengeld
- Vater will Sorgerecht zurück erhalten
- Elternzeit
- Elternzeit
- Restanspruch ALG I