Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz direkt anschließend an unbezahlten Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz direkt anschließend an unbezahlten Urlaub

Zora

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Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt sich das aufs Mutterschaftsgeld aus? Wenn ich diesen Artikel richtig Interpret (https://www.ra-kotz.de/mutterschaftsgeld.htm), würden in diesem Fall nicht die letzten 3 Kalendermonate (mit Nettogehalt = 0) zählen, sondern mein sonstiges durchschnittliches Einkommen, oder?  Ich gehe davon aus, dass ich im Notfall noch etwas verändern könnte am unbezahlten Urlaub, das müsste ich aber sehr bald wissen. Bislang ist mein AG noch nicht informiert.   Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Zora


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich zitiere den Kommentar von Haufe: Das Mutterschaftsgeld hat "Entgelt"-Ersatzfunktion. Es soll den Verdienst-/Einkommensausfall ausgleichen, der einer Frau entsteht, die infolge der Schutzfristen bzw. der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit nicht arbeiten kann. Deshalb soll eine Frau, die für einen gewissen Zeitraum weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen erhält, durch den Bezug von Mutterschaftsgeld nicht bevorteilt werden (BSG, Urteil v. 8.3.1995, 1 RK 10/94). Während der Zeit eines unbezahlten Urlaubs kann somit kein Mutterschaftsgeld beansprucht werden,- und zwar auch dann nicht, wenn die werdende Mutter nach § 192 Abs. 2 Mitglied einer Krankenkasse ist. Sobald aber der unbezahlte Urlaub endet, entsteht ab dem Folgetag ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld (vgl. BSG, Urteil v. 17.2.2004, B 1 KR 7/02 R; ferner: BAG, Urteil v. 25.2.2004, 5 AZR 160/03;) Der unbezahlte Urlaub spielt somit nur beim EG eine Rolle. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Für das Mutterschutzgeld spielt das keine Rolle.  Da greift der ruhende Vertrag wieder.  Für das Elterngeld hast Du dann aber 4,5 Monate mit 0€ in der Berechnung.  Zudem kläre das mit der Krankenkasse, die Beiträge müssen ja weiter gezahlt werden dann von Dir alleine. Oder Familienversicherung sofern möglich. 


Zora

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Danke, das erleichtert mich! Da ich nebenbei selbstständig bin, zählt für das Elterngeld bei mir das vorherige Kalenderjahr. und klar, mit der kk werde ich sprechen.


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