Ninas22
Liebe Frau Bader, Ich bin ab Juni im Mutterschutz. Ich hab schon einen einjährigen Sohn und arbeite jetzt 32 Stunden. Ich habe noch 3 Wochen Alturlaub von vor der ersten Schwangerschaft den ich damals nicht nehmen durfte vom Jahr 2020. Nun habe ich mit meinem Chef bezüglich Urlaub sprechen wollen und wollte bis zu meinem Mutterschutz insgesamt 4 Wochen Urlaub nehmen. Zwei Wochen davon hat der Kindergarten geschlossen. Jetzt teilte mir mein Chef mit ich darf bis zum Mutterschutz keinen Urlaub nehmen. Seit ich arbeite hatte ich nur zwei Tage bisher nehmen dürfen. Ich brauche mindestens 2 Wochen Urlaub zum einen weil die Krippe geschlossen hat und zum anderen weil ich unbedingt Erholung brauche da ich es sonst nicht durchhalte bis zum Mutterschutz. Darf er mir den Urlaub tatsächlich komplett verwehren oder muss er mir Erholungsurlaub in einer Schwangerschaft gewähren? Niemand aus der Abteilung darf bis Pfingsten Urlaub nehmen weil es zu viel Arbeit gibt. Mit Alt und Neuurlaub habe ich einen Urlaubsanspruch von 8 Wochen. Ich hoffe Sie können mir hier weiterhelfen wie hier die Rechtslage ist. Mir geht es insbesondere um die Betreuung meines Kindes und um meine Erholung. Ich hätte mich mit ihm schon auf zwei Wochen geeinigt aber selbst da blockt er komplett ab. Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, 1. Man hat keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Der AG soll aber die Belange der AN bei der Gewährung berücksichtigen. Er muss betriebliche belange nennen, wenn der Urlaub nicht gewährt wird. 2. VZ-Urlaub ist in VZ zu gewähren. Liebe Grüße NB
User-1753445573
Gibt es einen Betriebsrat der vermitteln könnte? Vielleicht hilft das hier schon mal: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-fragen-zum-urlaub-im-betrieb~.html Es ist halt immer sehr schwierig, auf der einen Seite will man es sich mit dem Arbeitgeber nicht verscherzen wen einem die Arbeit wichtig ist, auf der anderen Seite hat man auch Rechte und in sechs Monaten nur 2 Urlaubstage zu gewähren halte ich für nicht rechtmässig. Im schlimmsten Fall kommt es dann bei dir zum BurnOut und dann kannst Du auch nicht arbeiten.
cube
Tatsächlich kann der AG ja auch betrieblichen Gründen eine Urlaubssperre verhängen oder einzelne Anträge ablehnen. Wie lange hast du denn jetzt gearbeitet ohne Urlaub nehmen/abbauen zu können?
KielSprotte
Arbeitest du innerhalb der EZ mit einem Teilzeitvertrag? Dann hast du keinen Zugriff auf die alten Urlaubstage aus dem VZ-Vertrag, das sind zwei getrennte Arbeitsverhältnisse.
cube
Ich versteh die AP so, dass sie zusätzlich inzwischen weitere 5! Wochen Urlaub angesammelt hat und auch davon nur 2 Tage nehmen durfte. Das erscheint mir sehr viel oder eine tatsächlich sehr lange Zeit ohne Urlaubsgenehmigung oder ich habe einen Denkfehler. Daher auch meine Frage, wie lange sie denn nun bereits nach Ende der 1. EZ. Da sie von 32 Std/wöchentlich spricht, gehe ich von Beendigung der 1. EZ aus.
KielSprotte
Ich vermute halt TZ innerhalb EZ, weil der 1. Sohn ja gerade ein Jahr ist - sonst hätte die AP den VZ-Vertrag ja quasi "weggeschmissen".....
cube
Darf man denn mehr als 30 Std innerhalb der EZ arbeiten? 32 Std gilt doch erst ab Geburt irgendwann 2021. Aber vielleicht hab ich auch gerade einen Denkfehler?
Mitglied inaktiv
Du hast keinen Anspruch auf den Alturlaub, wenn du jetzt Teilzeit in Elternzeit arbeitest
Mitglied inaktiv
Du hast keinen Anspruch auf den Alturlaub, wenn du jetzt Teilzeit in Elternzeit arbeitest
misses-cat
Gilt für alle Kinder die ab den 01.09.21 geboren sind.
Ninas22
Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich bin derzeit in TZ angestellt und in EZ. Ich arbeite bis zum Mutterschutz dann 10 Monate mit insgesamt 2 Tagen Urlaub. Ich bin einfach etwas verzweifelt da ich zum einen keine Betreuung für diese zwei Wochen habe und zum anderen aber auch ganz dringend Erholung brauche sonst halte ich das einfach nicht durch bis zum Mutterschutz. Ich habe meinen Chef wenn diese Wochen schlecht sind um "Ersatz" gefragt aber dieses Jahr bis Pfingsten darf niemand Urlaub nehmen weil wir zu viel Arbeit haben. Wir haben immer zu viel zu tun uns sind viel zu wenig Personal. Ich hatte gehofft das man als schwangere vielleicht besondere Rechte zum Schutz hat:(
Sternenschnuppe
Wenn Du nicht mehr kannst, dann bist Du krank. Erschöpfung ist ggf. ein Grund für eine AU. Zehn Monate ohne Urlaub ja schon Mobbing. Rede mal mit Deiner Ärztin.
Felica
Du musst den Urlaub aus der Zeit vor dem ersten Kind sogar nehmen, da er sonst verfällt.- Den du scheints dich ja nicht mehr in EZ zu befinden. Weise den AG also darauf hin.
cube
Erst mal: 32 Std/wöchentlich darfst du in EZ nur arbeiten, wenn dein Kind NACH dem 1.9.2021 geboren ist. Für alle anderen gilt die Obergrenze von 30 Std./w. Wäre also auch noch die Frage, ib du rein rechtlich damit überhaupt noch in EZ bis oder ob diese durch die Überzahl an Stunden nicht automatisch beendet ist. Während TZ erarbeitest du dir natürlich auch Urlaubsanspruch auf Basis der TZ. Gesetzlich geregelt ist ein Urlaubsanspruch von x Tagen pro Jahr (abhängig von der Arbeitszeit/Tagen) von denen 2 Wochen am Stück gewährt werden müssen. Eigentlich ergibt sich daraus zwangsläufig, dass der AG dir Urlaub gewähren muss innerhalb eines Jahres - spätestens aber im 1. Quartal des Folgejahres. Ich meine auch, das mit Aufnahme der TZ in EZ der Resturlaub aus vor EZ-Zeiten genommen werden muss, da dieser sonst verfällt. Übertragen wird dieser nur, solange man nicht arbeitet. Meiner Meinung nach muss der AG dir aus den verschiedenen Gründen (Recht auf Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres, Verfall des Resturlaubs) gewähren. Andererseits kann der AG eben aus dringenden betrieblichen Gründen auch Urlaubssperren verhängen und dir schriftlich zusichern, dass der Urlaub dennoch auch über Datum x hinaus bestehen bleibt. Ich bin gespannt, was Frau Bader dazu sagt, wie diese beiden Dinge Urlaubs-Anspruch/betriebliche Gründe gegeneinander zu werten sind im Hinblick auf die TZ in EZ und bald beginnender MuSchu/neue EZ. Ach ja: KiGa geschlossen - da Kinderbetreuung Privatsache ist, ist das vermutlich eher kein zwingender Grund, Urlaub zu gewähren.
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