Namelessone86
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen wie es mit einem Verfall von Urlaub aus dem Mutterschutz aussieht. Ich war von Juni 2020-September 2020 in Mutterschutz, wurde in der Elternzeit erneut schwanger (Geburt März 2022), hier wurde auch Mutterschutz von Februar 2022-Mai 2022 in Anspruch genommen. Seit dem 1.4.2023 arbeite ich wieder. Wann verfällt der Urlaub aus dem Mutterschutz von 2020 und 2023? Ich frage, da wird unseren Jahresurlaub immer bis Ende des Jahres genommen haben müssen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, der Urlaubsanspruch erlischt in der Elternzeit nicht und kann noch danach genommen werden, § 17 BEEG. Liebe Grüße NB
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