Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verfall von Urlaubstagen / Kollision mit Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verfall von Urlaubstagen / Kollision mit Mutterschutz

Maja2015

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Liebe Frau Bader, mit stellt sich folgende Frage: Aufgrund vieler Resturlaubstage vom letzten Jahr (diese nehme ich dieses Jahr alle) werde ich am Ende von 2015 wieder mind. 25 Tage aus 2015 als Resturlaub nach 2016 mitnehmen (müssen). Wie verhält es sich nun, wenn ich zeitnah schwanger werden würde und gerne Elterngeld auf 2 Jahre ausdehnen würde? Verliere ich dann diese 25 Urlaubstage wenn ich es nicht schaffe diese in 2015 noch zu nehmen? Normalerweise muss Resturlaub bis September eines Folgejahres genommen werden, damit er nicht verfällt (ich bin Beamtin). Oder darf ich die 25 Resturlaubstage dann zu den Urlaubstagen dazu addieren, die ich im Jahr meines Wiedereinstieges wieder erhalte? Besten Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Liebe Grüsse, NB


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