Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz

Frage: Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz

Steffi.1234

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? Und falls ja, kann mein Arbeitgeber das verhindern bzw. benötige ich dazu seine Zustimmung? Ich würde dann die 4 Wochen Vollzeit mit Resturlaub und dem Urlaubsanspruch aus dem neuen Mutterschutz überbrücken. Geht das? Also darf ich den Urlaub aus dem Mutterschutz schon vor dem Mutterschutz nehmen?  Und wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld? Ich habe gelesen, dass 'Teilzeit in Elternzeit' bei Berechnung des Mutterschaftsgelds ausgeklammert werden kann, dann würde sich das Mutterschaftsgeld ja komplett aus meinem Vollzeit-Gehalt berechnen?  Vielen Dank im voraus und viele Grüße! 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn Sie genug Urlaubsansprüche haben u der AG dies genehmigt, ist es möglich. 2. Wenn der VZ-Vertrag auflebt erhalöten Sie MG aus dem VZ-Lohn. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Rechengrundlage ist das VZ Gehalt - ABER Urlaub muss der AG nicht genehmigen. Da kann er auf Anwesenheit bestehen - sprich tatsächliche VZ Arbeit.


Ani123

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Nach Ende der EZ lebt ihr alter VZ-Vertrag wieder auf.  Sie können in den 4 Wochen Urlaub nehmen und auch Urlaub, aus dem Mutterschutz. Ihr Arbeitgeber muss dem Urlaub zustimmen.  Lehnt ihr Arbeitgeber den Urlaub ab müssen sie ihre Arbeitskraft in VZ zur Verfügung stellen. Sollten sie nicht VZ arbeiten können sollten sie mit ihrem Arbeitgeber TZ vereinbaren. Können vielleicht die Großeltern oder andere Personen für die Zeit in die Betreuung involviert werden? Kann der Kindsvater auf das ältere Kind aufpassen? Da ihm auch 3 Jahre EZ zustehen könnte er (falls noch EZ übrig ist) EZ nehmen, ggf. mit TZ in EZ. Seien sie kompromissbereit, z. B. 2 Wochen VZ arbeiten, 2 Wochen Urlaub.  Sollten ihnen vielleicht der Gedanke gekommen sein sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen in den 4 Wochen, wenn ihr Arbeitgeber ohrem Uraub nicht zustimmt, verwerfen sie das wieder, weil es Betrug ist. Wenn ihnen das nachgewiesen werden kann kann es Konsequenzen für sie haben, wie z. B. Rückzahlung der Lohnfortzahlung, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung, negative Auswirkungen auf das neue EG und das finden einer neuen Stelle. (Wer möchte eine Person vorbestraft wegen Betrug einstellen? Selbst wenn es nur eine Verwarnung wird oder zur Einstellung kommt, Firmen untereinander kennen sich und darüber wird es weitergegeben.)  Für die Berechnung des neuen EG sind die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes relevant. In ihrem Fall ist es ihr Einkommen von September 2025 bis August 2026. 


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