Steffi.1234
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? Und falls ja, kann mein Arbeitgeber das verhindern bzw. benötige ich dazu seine Zustimmung? Ich würde dann die 4 Wochen Vollzeit mit Resturlaub und dem Urlaubsanspruch aus dem neuen Mutterschutz überbrücken. Geht das? Also darf ich den Urlaub aus dem Mutterschutz schon vor dem Mutterschutz nehmen? Und wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld? Ich habe gelesen, dass 'Teilzeit in Elternzeit' bei Berechnung des Mutterschaftsgelds ausgeklammert werden kann, dann würde sich das Mutterschaftsgeld ja komplett aus meinem Vollzeit-Gehalt berechnen? Vielen Dank im voraus und viele Grüße!
KielSprotte
Rechengrundlage ist das VZ Gehalt - ABER Urlaub muss der AG nicht genehmigen. Da kann er auf Anwesenheit bestehen - sprich tatsächliche VZ Arbeit.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, am 31.10.2019 endet die Elternzeit für unser erstes Kind und am 13.11.2019 beginnt der Mutterschutz für unser zweites Kind. Das wären genau sieben Arbeitstage und mein Arbeitgeber möchte nicht, dass ich für die paar Tage meine Arbeit wieder aufnehme (ich müsste wieder eingearbeitet werden und meine Elternzeitvertretung m ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist ausgeschöpft und endet 2023 6 Wochen vor dem Beginn des Mutterschutzes zu meinem 2. Kind. Da mein Arbeitgeber nicht erfreut sein wird, mich für nur 6 Wochen wieder zu beschäftigen, überlege ich nun, die Zeit bis zum Mutterschutz mit regulärem Urlaub zu überbrücken. Mir steht noch der Urlaubsanspruch a ...
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...