Malela
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt sich bei der Übernahme um einen Änderungsvertrag. Danke im voraus für die Hilfe. LG
Hallo, Sie bekommen MG in Höhe vom jetzt gültigen Lohn. Liebe Grüße NB
Ani123
Sie bekommen Mutterschaftsgeld in der Höhe als wenn sie arbeiten würden. In ihrem Fall als Angestellte. Für das EG wird allerdings das Ausbildungsehalt zur Berechnung genommen, weil die 12 Monate vor dem Mutterschutz gelten. In der Zeit waren sie noch in der Ausbildung.
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