FrauMaisen
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnach müsste ich das Vollzeit Mutterschaftsgeld wieder erhalten. Aber: Mein Vertrag sagt das: nach dem 18.3.26, also nach Ende der Elternzeit laufen die 15 stunden befristet bis zum 31.12.2028. Danach greift wieder der Vollzeitvertrag. Habe ich Anspruch auf die Vollzeit Zahlungen im Mutterschutz? Mein Vertrag ruht, aber ohne Elternzeit. Ich mache mir Gedanken und frage mich ob ich noch etwas ändern kann.. Liebe Grüße Frau Maisen.
MamaausM
Nein.... es greift der Vertrag mit den 15 std auch für das Mutterschaftsgeld
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