Kalida
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist ausgeschöpft und endet 2023 6 Wochen vor dem Beginn des Mutterschutzes zu meinem 2. Kind. Da mein Arbeitgeber nicht erfreut sein wird, mich für nur 6 Wochen wieder zu beschäftigen, überlege ich nun, die Zeit bis zum Mutterschutz mit regulärem Urlaub zu überbrücken. Mir steht noch der Urlaubsanspruch aus dem ersten Mutterschutz zu. Ist es möglich, zusätzlich den Urlaub aus dem zukünftigen Mutterschutz sozusagen „vorzuziehen“? Gibt es sonst noch eine Möglichkeit außer unbezahltem Urlaub (möchte ich vermeiden, weil Ansprüche verloren gehen)? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, für Ihr Problem gibt es keine rechtliche Regelung. Sie können den entstandenen Urlaub nehmen, der Rest ist mit dem Arbeitgeber zu klaeren. Liebe Grüße NB
Pamo
Urlaub vorziehen wird nicht gehen, aber wenn dein AG dich nicht für wenige Wochen zurück haben will, dann wird er auch einen Vorschlag machen, wie die Situation elegant überbrückt werden kann. Vielleicht gehst du dann doch für ein paar Wochen für Aushilfsarbeiten bzw für eine Urlaubsvertretung hin und vielleicht ist es auch schön, die Kollegen wiederzusehen.
Berlin!
Ganz ehrlich.....es ist doch nicht dein Problem, wenn der AG es nicht organsiert bekommt, Dich zu beschäftigen. Du hast einen vertrag und Ansprüche daraus. Ganz einfach. Sprecht miteinander, ob sich da eine Lösung finden lässt. Er kann Dich auch bezahlt freistellen.
zweizwerge
Allerdings, falls Du es nicht hinbekommst zu arbeiten, musst Du kündigen. Über das Vorziehen von Urlaub aus dem Mutterschutz kannst Du mit Deinem Arbeitgeber reden - ich würde nicht rundweg ausschließen, dass das funktioniert, das hängt von der Flexibilität des Arbeitgebers ab. Es wird Dir aber kaum über 6 Wochen helfen.
Niki1980
Was meinst du mit vorziehen? Wann genau Ende die Elternzeit bzw beginnt der Mutterschutz? Wenn der komplette Mutterschutz und die 6 Wochen „Überbrückungszeit“ ins Jahr 2023 fallen, sehe ich kein Problem. Dir steht der Urlaub in 2023 zu und wann du ihn da nimmst ist egal. Ich sehe eher, dass der Urlaub nicht reicht. Wenn du „nur“ die Tage aus dem alten Mutterschutz und dem neuen Mutterschutz hast, wird es nur für ca 3 Wochen reichen. 14 Wochen MuSchu (6 vor und 8 nach Geburt)= ca 3 Monate. Bei 30 Tagen Urlaub im gesamten Jahr sind das 7,5 Tage pro Mutterschutzzeit. Mal 2 = 15 Tage.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, am 31.10.2019 endet die Elternzeit für unser erstes Kind und am 13.11.2019 beginnt der Mutterschutz für unser zweites Kind. Das wären genau sieben Arbeitstage und mein Arbeitgeber möchte nicht, dass ich für die paar Tage meine Arbeit wieder aufnehme (ich müsste wieder eingearbeitet werden und meine Elternzeitvertretung m ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub ...
Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und werde ca. 1,5 Monate bevor mein Mutterschutz (20.9.) beginnt von Berlin nach Bayern umziehen. Aufgrund des Umzuges werde ich von meiner Arbeitgeberin, bei der ich seit 5 Jahren arbeite gekündigt. Ich arbeite momentan Teilzeit als Werkstudentin. Was kann ich tun um Mutterschutzgeld und Elterngeld zu bekomm ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell Teilzeit in Elternzeit angestellt und wieder schwanger. Zum 10.07. beende ich meine Elternzeit, da der Mutterschutz von Kind 2 beginnt. Aus dem aktuellen Jahr habe ich noch 10 Urlaubstage offen (nicht geplant). Ich möchte diese gerne vor dem Mutterschutz nehmen und somit 10 Tage früher "aussteigen". Mein AG ...
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo Frau Bader, ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...
Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitsverhältnis
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Ununterbrochenes Arbeitsverhältnis und Elternzeit
- Fragen zu Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Exfrau verlangt zusätzliche Betreuung
- AG übermittelt bei Kindkrank inkorrekte Stundenanzahl an KK
- BV
- Umgang nachholen ja oder nein
- Rückfrage zu Elterngeld und kurzfristigem Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus
- Berechnung der Höhe des Zahlung im BV bei Arbeitswechsel