Dini2025
Guten Tag Frau Bader, nach einem Jahr Elternzeit habe ich wieder zu arbeiten begonnen.Ich habe nun 3 Monate bei meinem alten Arbeitgeber gearbeitet und arbeite nun seit einem Monat bei einem neuen Arbeitgeber. Jetzt bin ich wieder schwanger und mein Arzt schickt mich ins Beschäftigungsverbot. Im Internet konnte ich leider keine Antwort auf meine Frage finden, die da lautet: Wie berechnet sich in diesem Fall die Höhe der Lohnfortzahlung im BV? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Dini2025
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jedoch... wenn die 3 Monate vor der Empfängnis zur Berechnung der Höhe der Lohnfortzahlung im BV herangezogen werden,...welcher der 2 Arbeitgeber muss diese dann 'leisten'? (auch wenn die Krankenversicherung diese dem Arbeitgeber rückerstattet)
misses-cat
Frau Bader liest von ihr beantwortete Fragen nicht weiter, du müsstest deine Frage also neu stellen Aber zu deiner Frage dauerhafte Änderungen wie zb ein neuer Arbeitgeber und dadurch einen anderen Lohn werden berücksichtigt sowohl wenn du da mehr verdientlst als auch weniger Auch ist dein alter Arbeitgeber da komplett raus, der hat mit dir nichts mehr zu tun das klärst du alles mit dem neuen
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