Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung durchschnittliches Arbeitsentgelt

Frage: Berechnung durchschnittliches Arbeitsentgelt

Wolke2026

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Guten Tag Frau Bader,  ich habe eine Frage bzgl. der Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgeltes für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Ich bin am 29.1.26 in den Mutterschutz gegangen. Bis zum 31.12.25 habe ich 25 Stunden gearbeitet. Der Vertrag war befristet aufgestockt aufgrund einer Krankheitsvertretung. Danach - also ab dem 1.1.26 hatte ich wieder 20 Stunden.  Nun dachte ich, dass das durchschnittliche Arbeitsentgelt trotzdem von Oktober-Dezember 2025 berechnet wird. Leider wurde nun das geringe Gehalt mit 20 Stunden als Berechnungsgrundlage genommen aufgrund von Paragraph 21 Absatz 4  Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium. Ist das richtig oder hätte das höhere Gehalt aus 2025 auch noch Berücksichtigung finden müssen, da ja bereits im Januar 2026 der Mutterschutz begonnen hat?  Vielen Dank für die Bearbeitung! 


KielSprotte

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Das ist vollkommen richtig berechnet! Das Muschu Geld ersetzt den Verdienstausfall - und es fallen 20 Stunden aus, nicht 25.


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