Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung bei BV

Frage: Berechnung bei BV

Victoria36

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Berechnung von Mutterschutzlohn bzw. Gehalt im Falle einer erneuten Schwangerschaft während bzw. im Anschluss an die Elternzeit und würde mich sehr über eine juristische Einschätzung freuen. Zu meiner Situation:  1.Kind: geboren im Juli 2020  2. Kind: geboren im Juli 2025 Ich bin Ärztin und CMV-negativ, weshalb in beiden Schwangerschaften jeweils ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 01.08.2026 und beziehe Elterngeld. Ursprünglich war geplant, im Anschluss wieder in den Beruf einzusteigen. Aktuell erwäge ich jedoch, die Elternzeit zu verlängern. Gleichzeitig besteht ein Kinderwunsch für ein drittes Kind, sodass sich für mich mehrere Fragen hinsichtlich der finanziellen und arbeitsrechtlichen Auswirkungen ergeben: Wie bemisst sich in den jeweiligen Konstellationen der Mutterschutzlohn bzw. das Gehalt bei erneutem Beschäftigungsverbot? Wie ist mit noch bestehendem Resturlaub aus dem Jahr 2024 zu verfahren? Ich würde Ihnen gerne folgende Szenarien zur Einordnung darstellen: 1. Eintritt einer Schwangerschaft vor August 2026, Ende der Elternzeit regulär zum 01.08.2026. 2. Verlängerung der Elternzeit (z. B. bis 01.11.2026) und Eintritt der Schwangerschaft vor diesem Zeitpunkt. 3. Wiederaufnahme der Tätigkeit zum 01.08.2026, zunächst Inanspruchnahme von Resturlaub, anschließend Eintritt einer Schwangerschaft (z. B. im August). 4. Regulärer Wiedereinstieg in die Tätigkeit und Eintritt der Schwangerschaft zu einem späteren Zeitpunkt. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir die jeweiligen Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlage des Mutterschutzlohns sowie den Umgang mit dem Resturlaub erläutern könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Vicki


Victoria36

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Nachtrag: Ich habe ein Grundgehalt, bekomme aber Schicht- und Nachtdienstzulagen und auch recht viel für Hintergrunddienste, daher meine Frage nach der Berechnung.


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