Liebe Frau Bader, ich lebe seit 5 Jahren getrennt von meinem Exmann, der auch der Vater meiner beiden Kinder, 5 und 7 Jahre, ist. Wir haben das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestilmungsrecht. Der Betreuungsanteil beträgt ca. 25 %, es findet also regelmäßiger Umgang statt. Nachdem mein Exmann nach der Trennung in eine  ca. 30 Auto-Minuten entfernte Wohnung gezogen ist, lebt er seit knapp 2 Jahren im selben Ort, 5 Gehminuten entfernt. Ich lebe mit den Kindern in einem Ortsteil einer kreisangehörigen Stadt in einer 3,5 Zimmer Wohnung. Die Kinder teilen sich ein Zimmer. Meine große Tochter geht seit letztem September in die Schule, die Kleine soll ab September diesen Jahres eine schulvorbereitende Einrichtung besuchen. Nun möchte ich gerne mit meinem neuen Partner zusammen ziehen. Allerdings leben wir in einem Ballungsgebiet, mein Partner hat auch ein Kind (heißt mind. 5 Zimmer), dementsprechend angespannt ist die Immobilienlage. Wir haben nun ein passendes Objekt im Auge, allerdings in einer anderen, dem selben Landkreis angehörigen Stadt, 7 km bzw. 13 Autominuten entfernt. Mein Exmann ist natürlich generell gegen einen Umzug aus unserem Ort bzw. Ortsteil. Mich würde nun interessieren, wie meine Chancen vor Gericht stehen, die Zustimmung zum Umzug zu bekommem. Selbstverständlich würde ein Gastschulantrag für die große Tochter gestellt werden, wir haben solide Chancen auf Genehmigung aber natürlich ist dies reine Spekulation. Für die Kleine und die schulvorbereitende Einrichtung würde sich nichts ändern. Wie gehe ich konkret vor? Ich habe den Kindsvater bereits schriftlich informiert aber noch keine Antwort erhalten. Sollte ich direkt mit einem Anwalt/Jugendamt/Gericht sprechen? Und wie schnell geht so ein Antrag "durch", da ein Umzug ja innerhalb 2 bis 3 Monaten anstünde. Vielen Dank vorab und viele Grüße!