Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geburt in der Schweiz und Umzug zurück nach Deutschland | Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Geburt in der Schweiz und Umzug zurück nach Deutschland | Elterngeld

abuznego

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Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der Geburt auch wenn ich da noch nicht in Deutschland war? 2. Da ich erst nach der Geburt kündigen und umziehen würde und keinen neuen Arbeitgeber in DE hätte, muss ich mich dann privat versichern oder habe ich dann theoretisch Elternzeit und eine gesetzliche Versicherung so wie ich sie vor meinem Wegzug aus Deutschland hatte? 3. Wenn ich doch noch einen Job in Deutschland vor der Geburt finden würde, wie lange müsste ich dort arbeiten vor der Geburt, um Elternzeit und Elterngeld zu erhalten? 4. Wie berechnet sich das Elterngeld wenn ich vorher in der Schweiz vollzeit erwerbstätig war?   Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe es so, dass Sie jetzt in der Schweiz leben. Sie können EG bekommen unter Anrechnung des schweizer Einkommens. 1. Das EG wird höchstens 3 Mo rückwirkend bezahlt 2. Sie können sich wahrscheinlich auch freiwillig gesetzlich versichern, fragen Sie da aber lieber bei einer gesetzl. Krankenversicherung nach 3. Das EG hat mit einer Arbeitsstelle nichts zu tun. EZ können Sie sofort beantragen, Frist 7 Wo. 4. s.o. Liebe Grüße NB  


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