Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsgeld gezahlt. Der Urlaub habe ich in meiner Vollzeittätigkeit erhalten, muss mir dann nicht auch für diese Tage Vollzeit-Urlaubsgeld gezahlt werden?    Viele Grüße