kathrin911
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsgeld gezahlt. Der Urlaub habe ich in meiner Vollzeittätigkeit erhalten, muss mir dann nicht auch für diese Tage Vollzeit-Urlaubsgeld gezahlt werden? Viele Grüße
Hallo, Urlaub, der in VZ erworben wurde muss auch in VZ bezahlt werden. Liebe Grüße NB
Dojii
Urlaub muss so vergütet werden, wie er erwirtschaftet wurde. Nutzt du denn auch gerade deinen Resturluab und nicht zufällig die neuen Urlaubstage, die du über die Teilzeitstelle generiert hast?
kathrin911
Hallo, genau ich habe erst meinen Urlaub verbraucht den ich dieses Jahr bekommen habe und letzten Monat habe ich dann meinen Urlaub von vor der Elternzeit genommen. es wurde mir gesagt, weil der Urlaub nicht von einer 5-Tage-Woche zu einer 3-Tage-Woche angepasst wurde, habe ich schon einen Vorteil deshalb erhalte ich nicht noch das erhöhte Urlaubsgeld.
Neverland
Theoretisch hättest du den VZ-Urlaub auch in VZ nehmen müssen. Der AG kann da nett sein und ihn auf TZ runterrechnen, er muss es aber nicht. Urlaubsgeld kenne ich so, das es in dem Jahr gezalt wird, in dem der Urlaub auch erwirtschaftet wurde. Insofern man in dem Jahr den Anspruch auch erfüllt. Das müsste bei dir dann ja VOR der EZ gewesen sein, weil du wirst ja kaum so viele Urlaubstage noch gehabt haben, das du dieses Jahr den Anspruch dazu erreicht hast. Du hast aber sicherlich den Anspruch für die Zahlung des TZ-Urlaubgeldes bekommen. Ich würde also meinen, TZ-Zahlung ist da richtig. Das dürfte der weitaus größere "Jahresanteil" sein. Der Stundenlohn pro vergütetet Urlaubsstunde wird aber ja sicherlich gleich sein, sollte er jedenfalls. Außer du hast dich da freiwillig selbst verschlechtert.
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