Pudiput
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Hallo, ddieHöhe darf sich nicht ändern. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Du hast nach der EZ Anspruch auf deine alte oder vergleichbare Stelle in Bezug auf Position, Vergütung und ARBEITSZEIT. Wenn du nun ein oder mehrere Punkte deiner alten Tätigkeit nicht mehr erfüllen kannst, steigt ihr quasi in neue Vertragsverhandlungen ein. 15 Stunden sind natürlich recht wenig und somit verrichtest du wahrscheinlich eher einfachere Tätigkeiten, die dann natürlich auch nicht sonderlich gut vergütet werden (ein Arzt der Taxi fährt, wird auch als Taxifahrer bezahlt und nicht als Arzt). Es kommt also auf die Tätigkeiten drauf an und was andere Kollegen, die eben diese Tätigkeiten verrichten dafür gezahlt bekommen, da wirst du dann auch eingruppiert werden. Hast du noch EZ über? Wenn ja, würde ich auf jeden Fall die EZ verlängern und die 15 Stunden Stelle auf TZ in EZ befristen, sonst ist deine alte Stelle weg.
Neverland
Ja und nein. Ist es die selbe Tätigkeit oder eine vergleichbare, darf der AG den Stundenlohn nicht kürzen. Wechselst du dagegen von leitende Positition in die Hilfstätigkeit, dann dürfen die - MIT BEGRÜNDUNG - kürzen. Ob bis auf Mindestlohn runter sei mal dahin gestelllt. Teilzeit in Elternzeit hat den Vorteil, das alle maßgeblichen Punkte deines VZ-.Vertrages Berechnungsgrundlage sind. Stundenlohn, Urlaub usw müssen also voll berücksichtigt werden und entsprechend runtergerechnet werden. Außer du gibst dich freiwillig mit etwas schlechterem zufrieden. So oder so sieht das eher nach "loswerden wollen" aus.
WonderWoman
du hast anspruch auf tz zu den gleichen bedingungen wie vz. also gleiche aufgabe, gleicher lohn, nur halt weniger stunden. vorausgesetzt du beantragst das mindestens 3 monate vorher, der ag hat mindestens 15 mitarbeiter*innen und du bist mindestens seit 6 monaten dort angestellt (ez zählt mit). der ag kann nur aus wichtigen betrieblichen gründen ablehnen. wenn die o.g. voraussetzungen erfüllt sind, lass dir die ablehnung schriftlich geben.
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