Frage:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Hallo,
erstmal vielen Dank das hier so viele Fragen beantwortet werden.
Meine Elternzeit endet am 12.05.2018, mein erster Arbeitstag wird der 04.06.2018 sein. Da mein alter Arbeitsplatz besetzt ist, wurde mir eine gleichwertige Tätigkeit angeboten, allerdings doppelt so weit entfernt wie meine alte Filiale.
Dieses Angebot kommt für mich nicht in Frage, dass es sich mit den Krippenzeiten nur schwer vereinbaren lässt.
Wenn mein AG überhaupt keinen anderen Arbeitsplatz in der Nähe meines Wohnortes hat, welche Rechte habe ich dann? Muss ich dann das Angebot annehmen? Darf mein AG mich kündigen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
Karo-SN
am 03.04.2018, 11:02
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Hallo,
es ist zu prüfen, was im vertrag steht - wahrscheinlich darf er Sie umsetzen. Dann müssen Sie kündigen, wenn Sie es nicht ausüben können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Das kommt darauf an, was in deinem Vertrag steht. Darfst du an anderen Standorten eingesetzt werden, ist es sozusagen dein Problem, den Vertrag auf Grund von Betreuungsproblemen nicht erfüllen zu können. Dann müsstest DU kündigen - oder mit der Stadt sprechen, dass du auf Grund des Weges längere Betreuungszeiten bekommst.
Steht in deinem Vertrags nicht von Einsatz auch an anderen Orten, darf der AG dich gar nicht ohne dein Einverständnis an einen anderen Ort versetzen.
von
cube
am 03.04.2018, 11:10
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Laut Arbeitsvertrag darf er mich auch woanders einsetzen.
Da es für mich aber nicht in Frage kommt, würde ich auch eine andere Tätigkeit ausüben, Hauptsache in der nähe meines Wohnortes...
von
Karo-SN
am 03.04.2018, 11:14
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Wiedereinstieg nach Elternzeit
Dann sprich mit deinem AG darüber. Vielleicht hat er eine Tätigkeit in der Nähe - aber evt. er muß dir dann im Zweifelsfall nicht das bisherige Gehalt zahlen, wenn du auf eigenen Wunsch dann auch eine niedrigere Position ausüben würdest, um das Wegeproblem zu umgehen.
von
cube
am 03.04.2018, 11:24
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Das möchte ich ja auch, aber was wenn sie gar nichts anderes für mich haben? Welche Rechte habe ich dann? Darf ich das Angebot ablehnen oder bedeutest das dann kündigung?
Meine Chefin ist leider erst nächste Woche wieder da... und es beschäftigt mich schon sehr...
von
Karo-SN
am 03.04.2018, 11:52
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Da dein Vertrag den Einsatz an einem anderen Standort beinhaltet, wärest du diejenige, die den Vertrag nicht erfüllen kann und somit kündigen müsste.
Der AG soll sich zwar bemühen, aber wenn nichts da ist oder dir aus organisatorischen Gründen nichts in der Nähe angeboten werden kann, sieht es leider schlecht aus.
So gesehen hast du da leider keine Rechte.
von
cube
am 03.04.2018, 13:22