Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 25 Stunden, verteilt auf 3 Vormittage und 2 Nachmittage.
Ich weiss, von meiner kollegin das meine Chefin aus organisatorischen Gründen ein nachmittag getauscht hat, an dem Nachmittag kann ich nicht arbeiten, da der Oma-Nachmittag nicht getauscht werden kann.
Würde generell das erste Jahr nur vormittags arbeiten gehen wollen, muss sie mich für 25 stunden wieder einstellen, auch wenn ich beide Nachmittage ablehne und auf vormittags lege?
Wenn wir uns nicht einig werden, wer muss dann wen kündigen?
Vielen dank im Voraus.
Mfg Zahnfee
von
Zahnfee85
am 15.05.2018, 13:47
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Hallo,
stehen die Tage im Vertrag? Ansonsten kann der AG auch verlangen, dass Sie an anderen Tagen kommen.
Wenn Sie sich nicht einigen können, müssen Sie kündigen -denn Sie können den Vertrag nicht erfüllen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2018
Antwort auf:
Wiedereinstieg nach Elternzeit
Sind die Tage vertraglich vereinbart oder ist da nur die Wochenarbeitszeit festgehalten?
Wenn die Tage fest fixiert sind, kann weder sie noch du auf Änderungen bestehen. Falls nur die Stundenzahl festgelegt ist, hat deine Chefin das Recht, dich so einzuteilen, wie sie dich braucht. Du kannst nicht sagen, du willst nur vormittags arbeiten.
von
malini
am 15.05.2018, 15:02