Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Hallo Frau Bader, Ich werde voraussichtlich im Oktober wieder aus der Elternzeit zurückkehren, ich habe noch 16 Tage Resturlaub der laut meinem Arbeitgeber „eingefroren“ wurde. Wenn ich nun nur noch einmal wöchentlich 8 Stunden arbeiten werde und ich den Resturlaub gerne nehmen möchte, wie wird das dann verrechnet? Für alle Tage der Woche? Oder nur für diesen einen Tag? Das wäre in diesem Fall ja ein riesiger Unterschied Lg Julia

Mitglied inaktiv - 08.07.2022, 21:35



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Hallo, ich gehe davon aus, dass sie vor der Elternzeit in Vollzeit gearbeitet haben. Dann ist es Urlaub, der in Vollzeit entstanden ist und auch in Vollzeit zu nehmen ist. Es gibt hier zwei Möglichkeiten: entweder nehmen sie nach der Elternzeit diesen Urlaub in Vollzeit und er wird auch Vollzeit bezahlt. Oder Sie nehmen einmal wöchentlich den Vollzeittag und das dann eben für die Dauer des Resturlaubes. Sinnvoll ist es, mit dem Arbeitgeber abzustimmen, was hier sinnvoller ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2022



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Diese Tage werden so gegeben, wie sie erworben wurden: Hattest du damals bspw. eine Viertage-Woche, dann hast du mit diesen 16 Tagen 4 Wochen Urlaubsanspruch. Hattest du eine Fünftage-Woche, dann hast du 3 Wochen und 1 Tag Urlaubsanspruch.

von Pamo am 09.07.2022, 07:36



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Die 16 Tage werden komplett hintereinander gegeben. Und danach erfolgt die Runterstufung auf 1 Tag/Woche. Keinesfalls hast du 16 Wochen frei weil jede Woche nur 1 Tag Urlaub nötig ist

Mitglied inaktiv - 09.07.2022, 07:57



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Kurze Info: Ich habe eben mit einem Anwalt gesprochen: Er meinte das man Urlaub nur an Arbeitstagen nehmen kann und ich somit tatsächlich einen Anspruch habe diese 16 (in meinem Fall Montage) auch so zu nehmen.

Mitglied inaktiv - 09.07.2022, 11:38



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Dein Anwalt hat dich hier falsch beraten.

von Pamo am 09.07.2022, 13:33



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Mein, einen Anspruch den Urlaub so zu nehmen hast du nicht. Am Ende hat der AG nämlich auch noch ein Wörtchen mitzureden. Welcher AG wird sich darauf einlassen? Er muss nicht mal einen Arbeitstag die Woche akzeptieren, da der AG eine TZ von 15-30 Std vorzieht. Er kann dem natürlich zustimmen, wäre aber freiwillig.

von Neverland am 09.07.2022, 15:02



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Er hat dem ganzen schon zugestimmt kein Grund so unfreundlich zu werden!

Mitglied inaktiv - 09.07.2022, 15:05



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Hier ist niemand unfreundlich.

von Pamo am 09.07.2022, 16:09



Antwort auf: Wiedereinstieg nach Elternzeit, Resturlaub

Ach Mensch, was hier wieder für ein Quatsch im Brustton der Überzeugung geschrieben wird... Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du vor der Elternzeit 5 Tage pro Woche gearbeitet hast. Dann ist es folgendermaßen: ENTWEDER gehst du 3 Wochen und 1 Tag in Urlaub und bekommst für diese Zeit dein VOLLES Gehalt wie vor der Elternzeit. ODER du bekommst direkt nach der Elternzeit ein Teilzeitgehalt für 8h pro Woche und kannst 16 Wochen daheim bleiben. Die Auskunft des Anwalts ist daher vollkommen richtig. Lass dich nicht verunsichern.

von Feuerschweifin am 09.07.2022, 21:38



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