Mini555
Sehr geehrte Frau Bäder, In Kürze wird meine Elternzeit enden. Ich habe bis jetzt keine Rückmeldung von meinem Arbeitgeber erhalten wo ich eingesetzt werde. Meine alte Stelle wurde unbefristet nachbesetzt. Ich habe einen Antrag auf Teilzeit gestellt als keine Rückmeldung kam habe ich nochmals nachgefragt und die Antwort erhalten das meine weitere Verwendung noch nicht fest steht. Es sind jetzt noch ein paar Wochen verbleiben und ich habe noch keine Rückmeldung erhalten. Ist der Arbeitgeber verpflichtet ein Gespräch mit mir über die Rückkehr zu führen und wann wird das üblicherweise gemacht. Ich bin Beamtin. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen
Hallo, hier gilt spezielles Beamtenrecht Bund/ Land, dazu kann ich nichts sagen. Im Zweifel einen Brief mit Einschreiben an AG und unter Fristsetzung auffordern, Informationen zu geben. Liebe Grüße NB
Ani123
Haben Sie einen Anrag auf TZ in EZ gestellt? Wenn ja, haben sie den per Einschreiben Einwurf zum Arbeitgeber geschickt? Damit haben sie einen Nachweis, dass der Brief eingegangen ist. Was steht genau im Schriftstück? Haben Sie dort genau reingeschrieben, dass sie den Antrag auf TZ in EZ stellen mit Beginn (z. B. ab 01.09.2024) und Ende (z. B. 31.08.2025) und Wochenstunden (z. B. 25 Wochenstunden)? Haben sie ihre Wunscharbeitszeiten mit reingeschrieben (z. B. Mo. + Di. von 8-16 Uhr, Mi. - Fr. von 8-13 Uhr)? Wenn sie den Antrag so gestellt haben und ihr Arbeitgeber sich nicht innerhalb von 4 Wochen bei Ihnen meldet und ablehnt, dann gilt der Abtrag automatisch als genehmigt. Genehmigt sind dann auch Ihre Wunscharbeitszeiten. Sollten Sie den Antrag auf TZ in EZ nur mündlich gestellt haben und keinen schriftlichen Nachweis vom Arbeitgeber haben, dass er dem zustimmt, haben sie keine Zustimmung. Fraglich ist ob sie mit ihrem erneuten Fragen nach TZ in EZ einen neuen Abtrag gestellt haben. Haben Sie das schriftlich gemacht? Wenn ja kann es als neuer Antrag gelten. Hat ihr Arbeitgeber nur mündlich darauf geantwortet? Das reicht nicht. Er muss ihnen schriftlich antworten. Es kommt allerdings auch mit darauf an, was genau im Antrag steht und ob dieser, wie o. g., als Antrag gilt. Wenn sie nur mündlich nachgefragt haben ist das unrelevant, da ihr Arbeitgeber nur schriftlich ablehnen kann. Was sie machen können? Das kommt darauf an, ab wann sie TZ in EZ arbeiten möchten. Variante 1: Wenn bis zum Startzeitpunkt noch 4 Wochen sind können sie (nochmal) einen Antrag auf TZ in EZ stellen. Beachten sie dabei alle notwendigen Formalitäten. Schreiben sie so als gäbe es keine vorangegangene Gespräche gab. Den Antrag schicken sie per Einschreiben Einwurf ihrem Arbeitgeher zzu.Damit weisen sie nach,dass dieser angekommen ist und die 4-wöchige Frist läuft. Variante 2: Wenn sie keine 4 Wochen mehr Zeit haben schicken sie trotzdem den Antrag. Meldet er sich nicht vor Arbeitsbeginn bei ihnen müssen sie erstmal Vollzeit arbeiten. Sollte ihr Arbeitgeber TZ in EZ nicht ablehnen beginnt diese 4 Wochen nach Antragstellung. Da ist ein Nachweis über den Erhalt sehr wichtig. Besser ist Variante 1. Alternativ können Sie TZ in EZbei einem anderen Arbeitgeber tätig sein. Dafür benötigen Sie die Zustimmung Ihres jetzigen Arbeitgebers. Wenn sie regulär TZ arbeiten möchten muss ihr Arbeitgeber zustimmen. Ohne Zustimmung müssen sie ihrem alten Vertrag nachkommen. Wenn sie das nicht können müssen sie fristgerecht kündigen. Können sie das fristgerecht nicht mehr können sie um ein Aufhebungsvertrag bitten und die Kulanz ihres Arbeitgebers das er dem zustimmt. Wenn nicht müssen sie Vollzeit arbeiten bis die Kündigung gilt. Einfach fern bleiben kann dazu führen, dass ihr Arbeitgeber Schadensersatz geltend macht, weil ihre Stelle unbesetzt ist. Ganz abgesehen von der Kündigung seinerseits. Bei der Agentur für Arbeit kann das als Vorsatz gelten und zu einer Sperre von ALG1 führen. (Eine Eigenkündigung kann ebenfalls dazu führen.)
Mini555
Vielen Dank für Ihre Antwort. Das beantwortet aber nicht ganz meine Frage. Ich beende meine Elternzeit nach drei Jahren und möchte dann in tz zurückkehren. Gesetzlich besteht doch Anspruch darauf? Eine Kündigung kommt nicht in Frage da ich verbeamtet bin. Es sind jetzt noch ein paar Wochen bis zur Rückkehr und ich habe von meinem Arbeitgeber noch keine Rückmeldung wo ich wieder eingesetzt werde.
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