Mamsela
Guten Tag Ich hätte da mal die ein oder andere Frage. Ist es Rechtens das die KM, der das Kind wegen Kindeswohlgefährdung weggenommen wurde (das Kind lebt beim KV), alles kontrollieren darf wegen des geteiltem Sorgerechts? Also wirklich alles, von der Frisur bis zu der Kleidung und der Partnerschaft des KV. Sie selber aber keine Kleidung von ihrem Geld kaufen möchte da der KV ja Kindergeld bekommt und sie nicht, sie möchte dann vom KV Geld dafür. Da gilt dann die beidseitige Elterliche Fürsorge nicht, nur wenn sie was zu beanstanden hat. Sie will die neue Partnerin (seit drei Jahren ein Paar) nicht in der Nähe des Kindes obwohl, oder vermutlich gerade weil, das Kind die Frau liebt und sie Bonus-Mama nennt "Ich hab dann halt zwei Mamas, eine richtige und eine zusätzliche." Die KM versucht alles um irgendwie eine Verfügung zu bekommen um den Kontakt zwischen Kind und "Bonus-Mutter" zu unterbinden. Ihr Fokus liegt so sehr auf der Frau, das sie alles auf dem Rücken des Kindes austrägt. Es sind viele Dinge vorgefallen. Kann der KV das alleinige Sorgerecht beantragen wenn die KM nur auf Zerstörung aus ist (unter anderem mit falschen Anzeigen bei der Polizei), und nicht auf das Wohl des Kindes? Ich bedanke mich im voraus für jede Antwort. LG
Hallo, der Vater soll das Jugendamt einschalten. Liebe Grüße NB
misses-cat
Sie darf gar nichts kontrollieren!!! Klar kann sie dem Kind gerne Klamotten kaufen aber dann von IHREM Geld! Das der Vater Kindergeld bekommt ist egal, entweder ist das Kinder Geld beim Unterhalt den sie zählt zur Hälfte oder beim Unterhaltsvorschuss sogar komplett rausgerechnet würde. Den Kontakt zur neuen Partnerin kann sie auch nicht verbieten ob man es aber fördert das dass Kind von zwei Mamas redet ist eine andere sache
Mamsela
Aber soll man dem Kind das dann verbieten? Es kam ja von sich aus mit dem Mama an. Und ihr wurde sogar gesagt nicht vor der richtigen Mama, um ihre Gefühle nicht zu verletzen. Sie weiß ja wer ihre richtige Mutter ist.
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